Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

— 250 — 
  
  
Bei Einstellung der Zahlung und im April jedes Jahres wird dieses Blatt als Beleg durch die Kasse entnommen. 
Militär-Marine-Schutztruppen-Pensionsrechnung. 
Zahlungsordnung für 191 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Invalide, hemaliaer 
Rentenempfänger. alige 
DKasse zu 
Monat Geldbetrag n 1Unterschrift 
4 Fif. des Kassenbeamten 
April 
Mai 
Inni 
Juli 
August 6 
September 
den ten September 191 
Vor dem erscheint heute der von Person 
». .Rentenempfänger 
bekannte, gehörig beglaubigte Irvalid= 
und erklärt: 
Ich bin in einer Stelle des Zivildienstes als Beamter oder in der Eigen- 
schaft eines Beamten nicht Hich- und beziehe das auf Seiie dieses 
Buches aufgeführte Einkommen?). 
Die vorstehenden Gebührnisse habe ich richtig empfangen, was ich hiermit 
ausdrücklich anerkenne. 
**) 
*) Was nicht zutrifft, ist zu durchstreichen. 
**) Unterschrift des Empfängers (Vor= und Zunamen). 
*s#) Unterschrift des Bescheinigenden mit leserlichem Dienststempelab drucke. Bei im 
Zivildienst angestellten Empfängern ist die Verhandlung durch die betreffende Zivilbehörde 
  
zu vollziehen. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.