Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

Nr. 3. Bekanntmachung 
über die Bildung eines Medizinalbezirks für die Stadt Zwickan; 
vom 4. Januar 1912. 
Am 1. Januar 1912 ist die Stadt Zwickau aus dem Königlichen Medizinalbezirke 
der Amtshauptmannschaft Zwickau ausgeschieden und bildet einen besonderen Me- 
dizinalbezirk. 
Dresden, am 4. Januar 1912. 
Ministerium des Innern. 
Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
Dietze. 
  
Nr. 4. Verordnung 
zur Abänderung der Verordnung über die Einrichtung einer staatlichen 
Pferdeversicherung vom 29. Januar 1909; 
vom 13. Januar 1912. 
§ 4 Absatz IV der Verordnung über die Einrichtung einer staatlichen Pferde- 
versicherung vom 29. Januar 1909 (G.= u. V.-Bl. S. 91) wird durch folgende Vor- 
schrift ersetzt: 
IV. Der Abschätzungsausschuß für die Aufnahme der zu versichernden Tiere und 
für die jährliche Nachprüfung (vergl. § 5 VIII, XI) besteht aus zwei Vereinsmit- 
gliedern und einem Tierarzte. Für die jährlichen Nachprüfungen können jedoch 
die Satzungen nachlassen, daß auf übereinstimmenden Beschluß der beiden dem Aus- 
schuß angehörigen Vereinsmitglieder von der Heranziehung eines Tierarztes ab- 
gesehen wird. 
Dresden, den 13. Jannar 1912. 
Ministerium des Innern. 
Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
Dutschmann.
	        
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