Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

— 368 — 
Anlage 1. 
  
  
Krankheitsbescheinigung. 
(§ 1438 in Verbindung mit 88 1393, 1394 der Reichsversicherungsordnung 
vom 19. Juli 1911.) 
Der Schlossergeienfe Ernst Adolf Kratuse in Geilenat. , geboren am 
15. Januar 1865 zu Bärensteen. Bezirk emn##kk .1Mitglied der unter- 
zeichneten Krankenkasse), war vom 10. Ju——+— 7972 bis mit 72. September 197.2 krank und arbeits- 
unfähig. 
Der 
Die 
und hatte berufsmäßig und nicht lediglich vorübergehend Lohnarbeit verrichtet. 
  
Erkrankte war vor Beginn dieser Krankheit der Invalidenversicherungspflicht“) unterworfen 
* hat sich die Krankheit weder vorsätzlich noch bei Begehung eines durch strafgerichtliches 
Urteil festgestellten Verbrechens oder durch schuldhafte Beteiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln 
zugezogen. 
Gelenat , am 13. September 191. 
Die Ortskrankenkasse. 
OOntserschry#t.) 
(Stempel der Kasse bez. der Gemeindebehörde.) 
*) Vgl. §§ 1226, 1228, 1229 der Reichsversicherungsordnung. 
  
Die Krankheitsbescheinigung hat die Größe einer aufgeschlagenen Quittungskarte, also höchstens eine Länge von 20 cm 
und eine Höhe von 15 cm zu erhalten. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.