Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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Anlage 3a. 
Verzeichnis 
der 
ausgestellten gelben Quittungskarten Nr. 1 
und der 
umgetauschten gelben Quittungskarten (Muster A)h. 
Jahr 1912. 
(Vergl. Punkt 7 Absatz V und Punkt 36 Absatz 1 der Anweisung über das Verfahren mit Quittungskarten 
Anmerkungen. 1. 
vom 25. Juni 1912.) 
Diese Liste kann auch getrennt für die Aus###llung der Quittungskarten Nr. 1 (s. die 
erste Seite der Liste) und den Amtausch der Quittungskarten (s. die zweite Seite) geführt 
werden, es macht sich aber dann in der einen die Einfügung einer Bemerkungsspalte 
und in der andern der Zusatz der laufenden Nummer sowie der Personalien (Spalten 1 
bis 3) erforderlich. In die Umtauschliste können auch Spalten für Krankheitszeiten und 
Militärdienstleistungen aufgenommen werden. 
Zu Spalte 6. Bei Einträgen in Spalte 6 empfiehlt es sich neben der Angabe des 
Tages folgende Kürzungen anzuwenden: V. im Falle der Aushändigung an den Ver- 
sicherten, A. im Falle der Zustellung durch Vermittelung des Arbeitgebers, 0. für Orts- 
krankenkasse, B. für Betriebskrankenkasse, J. für Innungskrankenkasse, K. für knappschaft- 
liche Krankenkasse, G. für Gemeindekrankenversicherung, G.-B. für Gemeindebehörde, 
L. für Landkrankenkasse 
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