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Nr. 76. Bekanntmachung,
einen Nachtrag (2) zur Besoldungsordnung betreffend;
vom 23 August 1912.
Mie Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund der von der Regierung mit den
— Ständen getroffenen Vereinbarungen anliegender
Nachtrag (2) zur Besoldungsordnung
(G.= u. V.-Bl. 1909 S. 569) bekannt gemacht.
Dresden, am 23. August 1912.
Die Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts,
des Innern, der auswärtigen Angelegenheiten, der Finanzen
und der Justiz.
Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt.
v. Seydewitz. Dr. Nagel.
Barthmann.
Nachtrag (2)
zur
Besolèungsoronung.
—N—*———27
Zur Zusammenstellung A.
Gestrichen wird: Gruppe 1.
Ziffer 4: „Hilfsexpedient bei der Universität (Kap. 91).“
bei Ziffer 5 das Wort: „Verschiedene"“.
Gruppe 3.
Bei Ziffer 4 wird eingeschaltet zwischen „Küchenmeisterin“ und „Wäscheverwalte-
rin“:
„Wirtschafterin.".