Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

— 436 — 
Nr. 76. Bekanntmachung, 
einen Nachtrag (2) zur Besoldungsordnung betreffend; 
vom 23 August 1912. 
Mie Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund der von der Regierung mit den 
— Ständen getroffenen Vereinbarungen anliegender 
Nachtrag (2) zur Besoldungsordnung 
(G.= u. V.-Bl. 1909 S. 569) bekannt gemacht. 
Dresden, am 23. August 1912. 
Die Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts, 
des Innern, der auswärtigen Angelegenheiten, der Finanzen 
und der Justiz. 
Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
v. Seydewitz. Dr. Nagel. 
Barthmann. 
Nachtrag (2) 
zur 
Besolèungsoronung. 
—N—*———27 
Zur Zusammenstellung A. 
Gestrichen wird: Gruppe 1. 
Ziffer 4: „Hilfsexpedient bei der Universität (Kap. 91).“ 
bei Ziffer 5 das Wort: „Verschiedene"“. 
Gruppe 3. 
Bei Ziffer 4 wird eingeschaltet zwischen „Küchenmeisterin“ und „Wäscheverwalte- 
rin“: 
„Wirtschafterin.".
	        
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