Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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Ziffer 2: Gruppe 4,a. 
„Sortiergehilfe bei der Porzellanmanufaktur (Kap. 8).“ 
wird gestrichen. 
Gruppe 5. 
In der Aufzählung der zu den Dienern II. Klasse gehörigen Beamten werden ge— 
strichen: 
„Plombeure, Kranbedienstete, Aufzugsführer, Arbeitervormänner.“ 
Gruppe 6, a. 
Bei Ziffer 2 wird eingeschaltet je hinter „Lagergehilfen“ und „Betriebsaufseher“ die 
Angabe: 
„(künftig wegfallend)". 
Gruppe 6, b. 
Bei Ziffer 7 werden die Bezeichnungen 
„Küchenvorgesetzte“ und „Waschvorgesetzte" 
geändert in: 
„Küchenaufseherinnen“ und „Wäscheaufseherinnen“. 
Gruppe 10. 
Bei Ziffer 2 wird gestrichen die Angabe: 
„Die Brigadiers je 50 = Dienstzulage;", 
dafür wird gesetzt: 
„Einhundert Landgendarmen je 100 / pensionsfähige Stellenzulage;“. 
Bei Ziffer 3 wird die Angabe: 
„Ein Teil je 50% nichtpensionsfähige Stellenzulage." 
geändert in: 
„Dreihundert je 100%% pensionsfähige Stellenzulage.“ 
Gruppe 11, a. 
Bei Ziffer 1 wird die Angabe: 
„Vier freie Wohnung und Heizung, einer freie Wohnung, Heizungsdeputat und 
Nutzung von Dienstland; drei außerdem Gewinnanteile.“ 
geändert in: 
„Drei freie Wohnung und Heizung, einer freie Wohnung, Heizungsdeputat und 
Nutzung von Dienstland; zwei außerdem Gewinnanteile.“ 
Gruppe 12. 
Bei Ziffer 2 wird die Bezeichnung „Staatseichämtern“ geändert in: 
„Eichämtern“. 
63“
	        
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