Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

— 438 — 
Gruppe 13. 
Bei Ziffer 1 wird abgeändert „Wagenmeister I. Klasse“ in: 
O# 
„Oberwagenmeister“. 
Gruppe 11, b. 
Bei Ziffer 1 wird vor „Assistent“ gesetzt: 
„Zweiter“. 
Gruppe 16. 
Bei Ziffer 1 wird gestrichen: 
„Obersteiger (künftig wegfallend) beim Steinkohlenwerke (Kap. 9).“" 
Zisfer 1 und 2 erhalten folgende Fassung: 
„I. Gendarmeriewachtmeister bei der Gendarmerieanstalt (Kap. 47.“ 
„2. Kriminalwachtmeister bei der Landeskriminalpolizei (Kap. 47 a).“ 
Die bisherige Ziffer 2 wird geändert in: „.37. 
Gruppe 17,e. 
Ziffer 14: 
„Kanzlist bei der Universitätsbibliothek (Kap. 91).“ 
wird gestrichen. 
Gruppe 18, a. 
Bei Ziffer 1 wird die Bemerkung 
„Sechsundachtzig freie Wohnung oder Mietzinsvergütung."“ 
abgeändert in: 
„Achtundachtzig freic Wohnung oder Mietzinsvergütung." 
Gruppe 21, a. 
Ziffer 21 
„Assistent (zugleich Markscheider) beim Steinkohlenwerke (Kap. 9)."“ 
wird gestrichen. 
Bei Ziffer 7 wird „Zweiter wissenschaftlich gebildeter Assistent bei der Landeswetter- 
warte (Kap. 63 a).“ 
abgeändert in: 
„Zweite wissenschaftlich gebildete Assistenten bei der Landeswetterwarte 
(Kap. 63 a).“ 
Gruppe 22. 
Ziffer 22 
„Schichtmeister (künftig wegfallend) beim Steinkohlenwerke (Kap. 9)." 
wird gestrichen.
	        
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