Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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Zwischen den Ziffern 6 und 7 wird eingeschaltet: 
„6 a. Kriminalinspektoren bei der Landeskriminalpolizei (Kap. 47 à)."“ 
Bei Ziffer 8 wird die Bezeichnung „Staatseichämtern“ geändert in 
„Eichämtern“. 
Gruppe 25, b. 
Bei Ziffer 6 wird hinter „Hilfsarbeiter“ eingeschaltet: 
„(Bergassessoren und Bergreferendare). 
Gruppe 26, a. 
Gestrichen wird 
bei Ziffer 5!7 „ Sekretär (zugleich Kontrolleur)“, 
bei Ziffer 21: „„Bergamtskassenkontrolleur“. 
Eingeschaltet wird 
zwischen den Ziffern 10 und 11: 
„10 a. Bausachverständige ohne akademische Bildung bei Amtshauptmann- 
schaften (Kap. 43)."“, 
bei Ziffer 11 hinter „Chemiker"“. 
„, Bakteriologe“, 
zwischen den Ziffern 11 und 12: 
„11 a. Hausinspektor bei den Technischen Staatslehranstalten zu Chemnnitz 
(Kap. 59 a). 
Freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung.“" 
Bei Ziffer 14 wird „Assistent für die chemische Abteilung des Botanischen Gartens zu 
Dresden (Kap. 62)“ ersetzt durch: 
„Erster Assistent für die landwirtschaftliche Abteilung des Botanischen 
Gartens zu Dresden (Kap. 62).“ 
Bei Ziffer 16 wird „Eichamtsvorstände (Kap. 66)“ ersetzt durch: 
„Stellvertreter der Vorstände der Haupteichämter (Kap. 66)."“ 
Gruppe 30. 
Eingeschaltet wird 
bei Ziffer 5 hinter „Sportelkassierer": 
„, Wirtschaftsinspektor“, 
zwischen den Ziffern 8 und g: 
„S a. Vorstände der Haupteichämter (Kap. 66).“
	        
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