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Gruppe 33.
Eingeschaltet wird
zwischen den Ziffern 6 und 7:
„b a. Obersekretäre bei der Verwaltung der direkten Steuern (Kap. 20).“,
zwischen den Ziffern 10 und 11:
„10 a. Obersekretäre bei den Oberversicherungsämtern (Kap. 68).“
Gruppe 35, b.
Vor Ziffer 1 wird eingeschaltet:
„1. Erster Polizeileutnant (zugleich Stellvertreter des Polizeihauptmanns)
bei der Polizeidirektion zu Dresden (Kap. 48).
2. Tierarzt bei der bakteriologischen Untersuchungsanstalt in Dresden
(Kap. 56).“
Ziffer 3:
„Bauamtsarchitekt bei der Baudirektion des Ministeriums des Innern
(Kap. 70)."“
wird gestrichen.
Die bisherigen Ziffern 1, 2, 4 und 5 werden geändert in 3, 4, 5 und 6.
Gruppe 48.
Bei Ziffer 5 werden die Worte „Betriebsinspektor, Maschineninspektor“ gestrichen,
dafür wird gesetzt:
„Vertrauensarzt"“.
Zwischen den Ziffern 7 und 8 wird eingeschaltet:
„7 a. Amtshauptleute, soweit sie nicht der 55. Besoldungsgruppe zugeteilt
sind (Kap. 43)."
Bei Ziffer 13 wird vor „(Kap. 79)“ eingeschaltet:
„, Vorstand des Hydrotechnischen Amtes“.
Die Bemerkung zu Ziffer 13 erhält folgende Fassung:
„Sechs Vorstände je 600 “ Stellenzulage."“
Bei Ziffer 14 wird die Bezeichnung „Vermessungsinspektor“ geändert in:
„Vermessungsamtmann“.
Gruppe 51.
Die auf den Direktor der Zentralstelle für öffentliche Gesundheitspflege zu Dresden
bezügliche Bemerkung bei Ziffer 3 erhält folgende Fassung:
„Der Stelleninhaber rückt, solange er das Amt als Präsident des Landesgesund-
heitsamts (Kap. 52) bekleidet, nur bis 6000 I im Gehalte auf.“"