Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

— 442 — 
24. 
Gestrichen wird: Ziffer 
„4000 /é. Medizinischer Rat beim Ministerium des Innern (Kap. 42) 
Teilhauptamt —.“ 
Zi 26. 
Gestrichen wird: Ziffer 
„Nicht über 4500 MK. Direktoren, Dirigenten und Vorstände bei den aka- 
demischen Lehranstalten der Universität (Kap. 91) — Teilhauptämter —." 
Zwischen den Ziffern 27 und 28 wird eingeschaltet: 
„27 a. Nicht über 5000./(. Medizinischer Hilfsarbeiter beim Landes- 
gesundheitsamte (Kap. 52)7." 
.».. . Jiffer 31. 
Gestrichen wird: Fiff 
„6000 „M. Direkior der Zeichenschule (Borschule der Kunstgewerbeschule) 
zu Dresden (Kap. 59).“ 
·- -- Ziffer 33. 
Gestrichen wird: Ziff 
„6500 . Landestierarzt (Kap. 55) — Teilhauptamt 
Ziffer 36. 
Zwischen a und b wird eingeschaltet: 
„b) Gerichtsärzte in Dresden und Leipzig (Kap. 10). Vorbehältlich etwaiger 
Mehrbezüge nach den §8§ 181, 182 der Geschäftsordnung für die Justiz- 
behörden, die jedoch nicht pensionsfähig sind."“ 
Der bisherige Ordnungsbuchstabe b) wird geändert in: 
) 
Zwischen den Ziffern 39 und 40 wird eingeschaltet: 
„39 a. 10 000 .M. Oberlandesgerichtsräte — 7 Stellen für die dienst— 
ältesten Oberlandesgerichtsräte — (Kap. 39).“ 
Zur Zusammenstellung C. 
Ziffer 5. 
Der Text unter a erhält folgende Fassung: 
„Medizinischer Beirat der Kreishauptmannschaft Bautzen und Beiräte mit 
akademischer Bildung in baupolizeilichen Angelegenheiten bei Kreishaupt- 
mannschaften (Kap. 43).“
	        
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