Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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Nr. 89. Bekanntmachung, 
die Vornahme einer Ergänzungswahl für die l. Kammer 
der Ständeversammlung betreffend; 
vom 10. Oktober 1912. 
Im Meißner Kreise ist eine der in § 63 unter Nr. 13 der Verfassungsurkunde in 
Verbindung mit Punkt III des Gesetzes, einige Abänderungen der Verfassungsurkunde 
betreffend, vom 3. Dezember 1868 bezeichneten Stellen in der I. Kammer der 
Ständeversammlung durch das Ableben des bisherigen Inhabers frei geworden. 
Die erforderliche Neuwahl wird hiermit angeordnet. An den Kreisvorsitzenden 
ergeht entsprechende Verfügung. 
Dresden, am 10. Oktober 1912. 
Ministerium des Innern. 
Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
Bernhardt. 
  
Nr. 90. Bekanntmachung, 
die Wiedereinberufung der Ständeversammlung betreffend; 
vom 18. Oktober 1912. 
Auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Königs wird die gegenwärtig vertagte 
Ständeversammlung für 
Montag, den 11. November 1912 
wieder einberufen. 
Dresden, den 18. Oktober 1912. 
Gesamtministerium. 
Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
Knüpfer. 
  
  
Druck und Verlag der Königl. Hofvuchdruckerei von C. C. Meindold & Söhne in Dresden.
	        
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