Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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5. Ebendaselbst. 
Hinter h) ist hinzuzufügen: 
„d) Für den Bereich des XXI. Armeekorps: Bezirkskommando Saar- 
brücken.“ 
Diese Veränderungen treten am 1. April 1913 in Kraft und werden zur Nach- 
achtung hiermit bekannt gemacht. 
Dresden, den 4. November 1912. 
Sämtliche Ministerien. 
Frhr. v. Hausen. Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
v. Seydewitz. Dr. Nagel. 
Irmscher. 
  
Nr. 96. Bekanntmachung 
wegen Anderung der Lehr= und Prüfungsordnung für die höhere Mädchen- 
schule und dreiklassige Studienanstalt; 
vom 12. November 1912. 
Mit Allerhöchster Genehmigung hat das Ministerium des Kultus und öffentlichen 
Unterrichts beschlossen, den §§ 54 und 55 der durch Verordnung vom 8. Dezember 1910 
(G.= u. V.-Bl. S. 585) veröffentlichten Lehr= und Prüfungsordnung für die höhere 
Mädchenschule und dreiklassige Studienanstalt nachstehende veränderte Fassung 
zu geben: 
B. Studienanstalt. 
§ 54. In der Arithmetik und Algebra sollen die Schülerinnen einen klaren 
Überblick über den Aufbau der sieben Rechnungsarten und über die Erweiterung des 
Zahlbegriffs von der ganzen positiven bis zur komplexen Zahl haben, sollen arithmetische 
Umformungen geschickt und mit Verständnis für die Gründe des Verfahrens aus- 
führen können, den Begriff Funktion im Rahmen des Schulunterrichts erfaßt haben 
und imstande sein, nicht zu schwere Aufgaben aus den Anwendungsgebieten der 
einfacheren unendlichen Reihen, der Kombinatorik und des binomischen Lehrsatzes, 
dazu auch Gleichungen mit 1 Unbekannten bis zum dritten Grade und solche mit 
2 Unbekannten vom zweiten Grade lösen. 
70“ 
Lehrziel
	        
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