Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

Verteilung des 
Lehrstoffes. 
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In der Geometrie sollen sie im Rahmen des Schulunterrichts sichere Kenntnisse 
im Gebiete der Planimetrie, Trigonometrie und Stereometrie, in den Elementen 
der analytischen Geometrie der Ebene, insbesondere der Kegelschnitte, in den ein- 
fachsten Sätzen der sphärischen Trigonometrie und in der elementaren mathematischen 
Geographie besitzen und nicht künstlich schwer gemachte Aufgaben aus diesen Gebieten 
lösen können. 
Obersekunda: 6 Stunden. 
§ 55. Arithmetik und Algebra. Vertiefende Wiederholung der Potenzen 
und Wurzeln. Logarithmen mit Anwendungen. Die imaginären und komplexen 
Zahlen. Systematischer Rückblick auf die sieben Rechnungsarten und die Erweiterung 
des Zahlbegriffs von der ganzen positiven bis zur komplexen Zahl. Gleichungen 
zweiten Grades mit 1 und 2 Unbekannten. 
Geometrie. Vertiefung und Ergänzung des planimetrischen Pensums der 
höheren Mädchenschule. Neuere Geometrie (harmonische Punkte und Strahlen, 
Transversalen, Potenzlinien, Pol und Polare, Ahnlichkeitspunkte). Goniometrie und 
Trigonometrie. 
Aller 4 Wochen eine Arbeit in Reinschrift. 
Unterprima: 6 Stunden. 
Arithmetik und Algebra. Arithmetische und geometrische Reihen. Zinseszins- 
und Rentenrechnung. Gleichungen zweiten Grades mit 2 Unbekannten. Lösungen 
solcher durch graphische Darstellung. Aufgaben über Maxima und Minima in elemen- 
tarer Behandlungsweise. 
Geometriec. Stereometrie in Verbindung mit den Elementen der Projektions- 
lehre. Einfachste Sätze der sphärischen Trigonometrie. Mathematische Erdkunde. 
Schriftliche Arbeiten wie in Obersekunda. 
Oberprima: 6 Stunden. 
Arithmetik und Algebra. Kubische Gleichungen in knapper Behandlungs- 
weise. Einfachste Sätze der Kombinatorik mit Anwendungen. Binomischer Lehrsatz. 
Einfache unendliche Reihen. Wiederholungen und Rückblicke. 
Geometrie. Kegelschnitte in elementarer Behandlungsweise. Analytische 
Geometrie der Ebene, insbesondere der Kegelschnitte. Wiederholungen und zusammen- 
fassende Rückblicke. 
8 Arbeiten in Reinschrift (einschließlich der Prüfungsarbeit).
	        
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