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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
21. Stück vom Jahre 1912.
Juhalt: Nr. 99. Bekanntmachung über die Ausbildung und Fortbildung von Turnlehrern und Turnlehrerinnen
an der Turnlehrerbildungsanstalt zu Dresden und über die Prüfung dieser Lehrer und Lehrerinnen. S. 487.
— Nr. 100 Verordnung zur weiteren Ausführung des Kirchengesetzes vom 22. Juli 1902, die Gewähr-
leistung des Stelleneinkommens von Geistlichen und Kirchendienern betr. S. 511. — Nr. 101. Verord-
nung, die Schlachtvieh= und Fleischbeschau betr. S. 515.
Nr. 99. Bekanntmachung
über die Ausbildung und Fortbildung von Turnlehrern und Turnlehrerinnen
an der Turnlehrerbildungsanstalt zu Dresden und über die Prüfung dieser
Lehrer und Lehrerinnen;
vom 12. November 1912.
Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat über die Ausbildung
und Fortbildung von Turnlehrern und Turnlehrerinnen an der Turnlehrerbildungs—
anstalt zu Dresden und über die Prüfung dieser Lehrer und Lehrerinnen nachstehende
Bestimmungen unter A und B getroffen.
Dresden, den 12. November 1912.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
Dr. Beck.
Graf.
Ausgegeben zu Dresden, den 3. Dezember 1912. 71