Arten und
Dauer der
Lehrgänge.
Teilnehmer-
zahl.
Zulassung.
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A.
Bestimmungen über die Ausbildung und Fortbildung von Turn-
lehrern und Turnlehrerinnen an der Königlichen Turnlehrer-
bildungsanstalt zu Dresden.
§ 1. Zur Ausbildung von Turnlehrern und Turnlehrerinnen werden an der
Turnlehrerbildungsanstalt zu Dresden Lehrgänge und zwar bis auf weiteres in einem
Jahre für Turnlehrer und im folgenden für Turnlehrerinnen abgehalten.
Sie beginnen in der Regel Mitte Juni und dauern bis kurz vor Ostern.
Der Beginn wird im Dresdner Journal und in der Leipziger Zeitung bekannt
gegeben.
Für Studierende der Universität Leipzig oder Kandidaten des höheren Schul-
amtes oder der Pädagogik, die an dem zu ihrer Vorbereitung am Lehrerseminare
zu Leipzig eingerichteten Lehrgange wenigstens zwei Halbjahre hindurch regelmäßig
und mit Erfolg teilgenommen haben, wird bis auf weiteres alljährlich an der Turn-
lehrerbildungsanstalt zu Dresden ein Abschlußlehrgang abgehalten.
Er beginnt Mitte August und dauert bis Anfang OÖktober.
Zur Fortbildung von bereits im Amte stehenden Lehrern und Lehrerinnen
im Turnen finden in der Zeit zwischen Ostern und Mitte Juni nach Bedarf Lehr-
gänge statt.
An ihre Stelle können kürzere Lehrgänge treten, die lediglich der Ausbildung von
Lehrern oder Lehrerinnen in der Leitung von Volks= und Jugendspielen dienen.
Auch können Lehrgänge für Vereinsturnlehrer (§ 3 Absatz 3 und § 250 abgehalten
werden.
Das Nähere über diese zur Fortbildung bestimmten Lehrgänge wird in den vor-
genannten Blättern bekannt gemacht.
J.
Lehrgänge zur Ausbildung von Turnlehrern und Turnlehrerinnen.
82. Die Höchstzahl der Teilnehmer an einem Lehrgange beträgt in der Regel 24.
833. Zur Ausbildung werden Bewerber zugelassen, die das 21. und Be—
werberinnen, die das 19. Lebensjahr vollendet und in der Regel das 27. nicht über—
schritten haben, ihre sittliche Unbescholtenheit und körperliche Tauglichkeit nachweisen,