Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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8. das Gemeindesteuergesetz; 
9. die staatliche Genehmigung zu dem Kirchengesetze über Kirchgemeindeverbände 
wird auf Grund der Ermächtigung der Stände erteilt werden, wenn die gesetzgebenden 
Faktoren der evangelisch-lutherischen Landeskirche den mit der Ständischen Schrift 
Nr. 58 vom 23. Mai 1912 beantragten Anderungen zustimmen: 
10. zu den Erklärungen der getreuen Stände auf die Dekrete vom 13. Jannar, 
25. März und 29. April 1912, mehrere Eisenbahnangelegenheiten betreffend, geben 
Wir Unsere Zustimmung und werden das zur Ausführung Erforderliche veranlassen. 
Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten 
II. Anträge, Beschwerden und Petitionen 
betrifft, so haben 
1. die Petitionen der Gemeinderäte zu Königswalde i. E. und Reichenhain 
(Ständische Schriften Nr. 19 und 20) durch Erteilung der Genehmigung zur Errichtung 
je einer Verbandssparkasse ihre Erledigung gefunden. 
2. Dem Ersuchen in der Ständischen Schrift Nr. 65, 
a) bei der Reichsverwaltung auf die Unterstellung der feststehenden Kinemato- 
graphentheater unter den § 33 a der Reichsgewerbeordnung hinzuwirken, 
b) sobald diese Unterstellung erfolgt sein wird, bei der Reichsregierung die Schaffung 
einer Zentralstelle zur Prüfung der Films anzuregen, 
ist in seinem ersten Teile inzwischen durch entsprechendes Ersuchen an den Herrn 
Reichskanzler bereits entsprochen worden, die Frage der Schaffung einer Zentralstelle 
wird seinerzeit gleichfalls in weitere Erwägung gezogen werden. 
3. Den Beschlüssen wegen Erhöhung der an Stelle freier Dienstwohnungen zu 
gewährenden Wohnungsentschädigungen und Mietzinsvergütungen, wegen Erhöhung 
des pensionsfähigen Wertes der freien Dienstwohnungen usw. sowie wegen Um- 
wandlung der Dienstwohnungen der Diener in Dienstmietwohnungen wird für die 
Zeit vom 1. Januar 1913 ab entsprochen werden. 
4. Dem auf Wiedereinführung des Abrufens der Eisenbahnzüge gerichteten Er- 
suchen ist in dem gewünschten Umfang auf den Hauptbahnen entsprochen worden; 
die Frage der Einführung mechanischer, das Abrufen durch Eisenbahnbeamte er- 
setzender Einrichtungen wird erörtert und für eine Vermehrung der auf den Bahn- 
höfen vorhandenen Uhren, soweit nötig, gesorgt werden. 
5. Dem Ersuchen, zur Ermöglichung einer zweckmäßigeren Ausnützung der 
Wasserschätze die vorhandenen Unterlagen über die Grundwasserverhältnisse des 
ganzen Landes übersichtlich zusammenzustellen und nach Befinden in einzelnen
	        
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