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8. das Gemeindesteuergesetz;
9. die staatliche Genehmigung zu dem Kirchengesetze über Kirchgemeindeverbände
wird auf Grund der Ermächtigung der Stände erteilt werden, wenn die gesetzgebenden
Faktoren der evangelisch-lutherischen Landeskirche den mit der Ständischen Schrift
Nr. 58 vom 23. Mai 1912 beantragten Anderungen zustimmen:
10. zu den Erklärungen der getreuen Stände auf die Dekrete vom 13. Jannar,
25. März und 29. April 1912, mehrere Eisenbahnangelegenheiten betreffend, geben
Wir Unsere Zustimmung und werden das zur Ausführung Erforderliche veranlassen.
Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten
II. Anträge, Beschwerden und Petitionen
betrifft, so haben
1. die Petitionen der Gemeinderäte zu Königswalde i. E. und Reichenhain
(Ständische Schriften Nr. 19 und 20) durch Erteilung der Genehmigung zur Errichtung
je einer Verbandssparkasse ihre Erledigung gefunden.
2. Dem Ersuchen in der Ständischen Schrift Nr. 65,
a) bei der Reichsverwaltung auf die Unterstellung der feststehenden Kinemato-
graphentheater unter den § 33 a der Reichsgewerbeordnung hinzuwirken,
b) sobald diese Unterstellung erfolgt sein wird, bei der Reichsregierung die Schaffung
einer Zentralstelle zur Prüfung der Films anzuregen,
ist in seinem ersten Teile inzwischen durch entsprechendes Ersuchen an den Herrn
Reichskanzler bereits entsprochen worden, die Frage der Schaffung einer Zentralstelle
wird seinerzeit gleichfalls in weitere Erwägung gezogen werden.
3. Den Beschlüssen wegen Erhöhung der an Stelle freier Dienstwohnungen zu
gewährenden Wohnungsentschädigungen und Mietzinsvergütungen, wegen Erhöhung
des pensionsfähigen Wertes der freien Dienstwohnungen usw. sowie wegen Um-
wandlung der Dienstwohnungen der Diener in Dienstmietwohnungen wird für die
Zeit vom 1. Januar 1913 ab entsprochen werden.
4. Dem auf Wiedereinführung des Abrufens der Eisenbahnzüge gerichteten Er-
suchen ist in dem gewünschten Umfang auf den Hauptbahnen entsprochen worden;
die Frage der Einführung mechanischer, das Abrufen durch Eisenbahnbeamte er-
setzender Einrichtungen wird erörtert und für eine Vermehrung der auf den Bahn-
höfen vorhandenen Uhren, soweit nötig, gesorgt werden.
5. Dem Ersuchen, zur Ermöglichung einer zweckmäßigeren Ausnützung der
Wasserschätze die vorhandenen Unterlagen über die Grundwasserverhältnisse des
ganzen Landes übersichtlich zusammenzustellen und nach Befinden in einzelnen