64 Oeschlechtsgemeinschaft, außereheliche — Oesetze.
Geschlechtsgemeinschaft, außereheliche, s. außereheliche
Geschlechtsgemeinschaft. :
Geschwister: ihnen steht die Inoffiziositätsquerel wegen
Einsetzung eines unehelichen Kindes des Erblassers nicht
zu. XVII, 32. S. auch XII, 17.
Geschworne: gesetzlich erforderliches Alter. XIV, 83.
Wechselgerichtsassessoren aus dem Handelsstande als Geschworne.
XV, 230. Enthebung von der Verrichtung
eines Geschwornen. XIV, 74. Beurlaubung der Geschwornen.
XVI, 33. Befreiung von den Verrichtungen
als Geschworner. XVI, 178. Von Herstellung des Verzeichnisses
der Geschwornen zur Schwurgerichtssitzung. XIV,
54. Streichung aus der Geschwornenliste durch Urtheile
des Schwurgerichtehofes. XVI, 180. Fragestellung an die
schwornen, s. Fragestellung. Ueber die Grenzen der Zuständigkeit
an die Geschwornen. XIX, 289. Ueber die Grenzen
der Kompetenz der Geschwornen u. des Schwurgerichtshofes
hinsichtlich der Berücksichtigung der Strafaufhebungsgründe.
„305, 321. Ueber die Befugniß der Geschwornen,
dem Schuldausspruche beizufügen: „bei geminderter Zurechnungsfähigkeit“,
ohne zu diesem Zusatze durch besondere
Frage veranlaßt zu sein. XIX, 1. Mitgabe der Krankengeschichte
u. ärztl. Gutachten an die zur Berathung abtretenden
Geschwornen. XIX, 46. Austritt Geschworner vor
beendigter Berathung aus dem Berathungszimmer. XIX, 159.
Gesellschaft: Klage auf Aufnahme zu einem Gesellschaftsvertrage.
XI, 295. Gesellschaft zum Spiele in auswärtiger
Lotterie. XV. 40. Von dem Rechte der Theilhaber
an einer Handelsgesellschaft zum Gebrauche der Handelsfirma
und dadurch zur solidarischen Verpflichtung der übrigen
Theilhaber. XIII, 310. Grundsätze über Handelsgesellschaften.
XIII, 311—318. Bei Auflösung einer mittelst
Cirkulars bekannt gemachten Handlungsgesellschaft ist eine
gleichartige Anzeige erforderlich. XIII, 204. Solidarische
Verpflichtung bei Handels= bez. Fabrikgesellschaften. (Augsb.
Recht.) XIX, 364. Faktische Eingehung einer Handelsgesellschaft;
solidarische Haftung der Gesellschafter für die
Geschäftsschulden der Faktoren. XX, 255.
Gesetze: Beitrag zur Lehre von deren rückwirkender Kraft.
XVill, 297. Oesetzliche Norm u. Gewohnheitsrecht. XVII,
396,“ Einfluß, neuer, in den Rechtsstand eingreifender
Gesetze auf die Beweislast in Besitzstreitigkeiten. XVI!,
Desgleichen auf bereits anhängige Prozesse. XX,
330. Deggleichen auf eine vorher rechtskräftig verworfene
fortldeklinatorische Einrede. XX, 14. Gelsetzerläuterungen
von Seite des Justizministeriums. XII, 81. Fr. 4 de le-