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dritten Teile des gemeinsamen Abstandes der Längenteilpunkte voneinander ergibt
den Flächeninhalt der Leerebene in Quadratmetern.
Die Flächeninhalte der übrigen Einsenkungsebenen setzen sich aus dem Inhalt
ihrer in den drei Abteilungen des Eichraums befindlichen Teile zusammen. Die Er—
mittelung des Inhalts der in der mittleren Eichraumabteilung befindlichen Teile
jeder dieser Ebenen erfolgt in der für die Leerebene vorgeschriebenen Weise, während
die beiden anderen Teile je nach ihrer Form als Dreiecke, Trapeze oder von krummen
Linien begrenzte Flächenstücke berechnet werden. Im letzteren Falle werden die drei
Breiten (siehe oben B. 5 Absatz 2) mit 1, 4, 1 multipliziert, die Produkte addiert und
sodann wird durch Multiplikation dieser Summe mit dem dritten Teile des Abstandes
dieser Breiten voneinander der Flächeninhalt gefunden. Im Falle eines Dreiecks oder
Trapezes wird die Summe der zwei Breiten mit der Hälfte des Abstandes dieser Breiten
multipliziert. Die Summe der Inhalte der drei Teile einer Einsenkungsebene ist der
Flächeninhalt der letzteren.
D. Berechnung des Eichraums.
1. Die Berechnung des Inhalts des ganzen Eichraums erfolgt demnächst in der
Weise, daß der ganze Flächeninhalt der Leerebene mit 1, der der mittleren Ein-
senkungsebene mit 4, der der oberen Eichebene mit 1 multipliziert und die Summe
dieser Produkte mit 1/8 des gemeinsamen Abstandes der genannten drei Einsenkungs-
ebenen voneinander multipliziert wird.
Das Ergebnis dieser Rechnung ist der Inhalt des ganzen Eichraums in Kubik-
metern oder Tonnen.
2. Der Inhalt der oberen, zwischen der mittleren Einsenkungs= und der oberen
Eichebene befindlichen Eichschicht wird gefunden, indem man die halbe Summe des
ganzen Flächeninhalts jeder dieser beiden Haupteinsenkungsebenen mit ihrem Abstand
voneinander multipliziert.
32 Den Inhalt der unteren, zwischen der Leer= und der mittleren Einsenkungs-
ebene befindlichen Eichschicht erhält man, indem man vom Inhalt des ganzen Eich-
raums den der oberen Eichschicht subtrahiert.
Zu § 8 Absatz 1.
1. Zur Feststellung der Belastung, welche jeder im § 8 der Eichordnung vor-
gesehenen Eintauchung des Eichraums entspricht, wird der Raumgehalt einer jeden
Eichschicht durch die halbe Anzahl der Zentimeter ihrer Höhe geteilt. Der Quotient
gilt als die Belastung für je 2 cm der Eintauchung. Im Eichschein ist diese Belastung
bis zur oberen Eichebene tabellarisch nachzuweisen.
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