Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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Anlage I. 
Die Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer des Versicherungsamtes 
  
. ... findet 
für die Arbeitgeber am . . . . . . . . . den. 19 
von . . Uhr bis Uhrl , 
fürdieVersichertenam......... den«........................ 19 
von . . Uhr . . . . . . . . . . .. . bis Ur # 
in statt 
Es sind . . . . . . Versicherungsvertreter zu wählen. Die zu Wählenden werden je 
zur Hälfte aus Arbeitgebern und Versicherten entnommen. Sie haben hiernach 
Arbeitgeber u wählen 
28 Versicherte 
Ihnen stehen . Stimmen zu. Der Stimmezettel ist in dem anliegenden 
Wahlumschlage verschlossen abzugeben. 
Diese Aufforderung dient als Wahlausweis. 
Ich fordere Sie auf, eine 
Vorschlagsliste 
für die Wahl bis zum .. . .. . . . . .. . . . . . . .. . 19 bei mir einzureichen. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen der Reichsversicherungs- 
ordnung und der Wahlordnung wird besonders hingewiesen. 
.................... ,den19.... 
Der Wahlleiter. 
Auf der Rückseite der Aufforderung sind die §§ 12, 47 der RVO. und die Nummern 2, 7, 14—16, 
22 Abs. 2, 3 der Wahlordnung abzudrucken.
	        
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