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Gesetz- und Verordnungablatt
für das Königreich Sachsen.
23. Stück vom Jahre 1913.
Inhalt: Nr. 102. Bekanntmachung, den zwischen Preußen und Sachsen wegen der Anderung der Ver-
einbarungen über die staatliche Besteuerung der im Königreiche Sachsen belegenen preußischen Staatseisenbahn-
strecken abgeschlossenen Staatsvertrag vom 6./25. August 1913 betr. S. 555. — Nr. 103. Bekanntmachung
über die Anerkennung von Reifezeugnissen deutscher Schulen im Auslande. S. 557. — Nr. 104. Ver-
ordnung, die Feststellung der Quelle des Warmbades bei Wolkenstein als Heilquelle und des Schutzbereiches
dieser Quelle betr. S. 561. — Nr. 105. Bekanntmachung, die Postordnung vom 20. März 1900 betr.
S. 563. — Nr. 106. Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung
der Staatsschulden. S. 566. — Nr. 107. Verordnung, die Krankenfürsorge für staatliche Beamte betr.
S. 567. — Nr. 108. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die Errichtung eines Amtsgerichts in
Schöneck betr. S. 568. — Nr. 109. Verordnung, betr. die Anstellungsgrundsätze. S. 570. — Nr. 110.
Verordnung, eine Ernennung für die Erste Kammer der Ständeversammlung betr. S. 573.
Nr. 102. Bekanntmachung,
den zwischen Preußen und Sachsen wegen der Anderung der Vereinbarungen
über die staatliche Besteuerung der im Königreiche Sachsen belegenen
preußischen Staatseisenbahnstrecken abgeschlossenen Staatsvertrag
vom 6./25. August 1913 betreffend;
vom 29. November 1913.
N achdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung
wegen der Anderung der Vereinbarungen über die staatliche Besteuerung der im
Königreiche Sachsen belegenen preußischen Staatseisenbahnstrecken unter dem
6./25. August 1913 ein Staatsvertrag abgeschlossen worden ist, wird dieser nach er-
folgter Beiderseitiger Allerhöchster Ratifikation nachstehend unter O hierdurch zur
öffentlichen Kenntnis gebracht.
Dresden, den 29. November 1913.
Die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten
und der Finanzen.
Graf Vitzthum v. Eckstädt. v. Seydewitz.
Thalheim.
Ausgegeben zu Dresden, den 31. Dezember 1913. 78
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