— 84 —
auf Ansuchen angerechnet werden können. Doch bedarf es zu solcher Nachprüfung
der Genehmigung des Ministeriums.
Meldung § 6. (1) Die Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind bei dem Bezirksschul-
zur Prüfung inspektor des Aufenthaltsortes einzureichen und zwar von Bewerberinnen, die sich
am Lehrerinnenseminare zu Callnberg der Prüfung unterziehen, bis auf weiteres
bis zum 1. Oktober, von allen übrigen Bewerbern bis zum 1. Mai.
(2) In dem Gesuche hat der Bewerber außer seiner Wohnung genau anzugeben,
a) in welchen Unterrichtsfächern, Klassen und Schuljahren er bisher unterrichtet
hat und wie lange Zeit in den einzelnen Fächern und Klassen,
b) das wissenschaftliche Unterrichtsfach, mit dem er sich, abgesehen von Religion,
Deutsch und Pädagogik, eingehend beschäftigt hat, und in dem er schriftlich
und mündlich geprüft zu werden wünscht.
(s) Als Prüfungsfächer gelten hierbei 1. eine der fremden Sprachen, 2. Ge-
schichte, 3. Erdkunde, 4. Zoologie mit Anthropologie und Botanik, 5. Physik, 6. Chemie
mit Mineralogie und Geologie, 7. Mathematik.
(1) Beizufügen sind:
1. das Reifezeugnis des Seminars in Urschrift,
2. amtliche Zeugnisse über die Beschäftigung und sittliche Führung in sächsischen
oder nichtsächsischen Orten während der ganzen Zeit von dem Abgange vom
Seminare an bis zur Meldung, insbesondere versiegelte Zeugnisse der Orts-
schulinspektoren über das amtliche und außeramtliche Verhalten des Be-
werbers bis in die neueste Zeit, in denen das Urteil zusammenfassend durch
die in § 14 Absatz 4 bestimmten Zensurgrade auszudrücken ist, sowie
seitens der Bewerber, die ihrer einjährigen Militärdienstpflicht genügt
haben, das militärische Führungszeugnis in Urschrift und
seitens der Bewerber, die außer der Schulamtskandidatenprüfung eine
lehramtliche Prüfung abgelegt haben, das Zeugnis über diese Prüfung
in Urschrift,
3. eine vom Bewerber selbst verfaßte und geschriebene Darstellung des bisherigen
Lebensganges mit genauen Angaben über Geburts= und Wohnort, Bekenntnis-
zugehörigkeit, persönliche Verhältnisse (auch gegenwärtigen Stand und
Wohnort des Vaters), Bildungsgang, Militärdienst und bekleidete öffentliche
oder nichtöffentliche Stellungen (Ort und Dauer derselben),
4. in zwei gleichlautenden Stücken ein Verzeichnis der wissenschaftlichen und
methodischen Werke, die der Bewerber zur Fortbildung und Vertiefung in
Religion, Deutsch, Pädagogik und dem Wahlfache vorwiegend benutzt hat