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(2) Der Kandidat hat zu erweisen, daß er sich auf der Grundlage des im Seminare
erworbenen Wissens und Könnens, dessen Erhaltung erwartet wird, in den Prüfungs-
fächern selbsttätig weiter gebildet hat. In zwei Prüfungsfächern hat er durch Arbeit
in je einem Teilgebiete, das eine in sich geschlossene Einheit bilden und zu der Berufs-
tätigkeit des Volksschullehrers in Beziehung stehen soll, die Fähigkeit zu planmäßiger,
wissenschaftlicher Vertiefung und zu unterrichtlicher Verwertung darzutun. Wenn
mröglich, ist bei der Auswahl der Arbeitsgebiete auf die heimatlichen und vaterländischen
Verhältnisse, besonders auf den Schulort des Kandidaten Rücksicht zu nehmen.
(3) Der über die Arbeiten in den Teilgebieten einzureichende Bericht muß das
Erforderliche über den Gang der Arbeiten, über die benutzte Literatur und über die
Ergebnisse der Arbeit, die mit vorgelegt werden können, enthalten. Vergl. § 6 Absatz 4
Nr. 4 und 5.
(1) Erwartet wird
a) in der Religion
1. von Kandidaten evangelischen Bekenntnisses: zuverlässiges Wissen in
der Geschichte des religiösen Lebens Israels, des Lebens Jesu und der christ-
lichen Kirche, namentlich Bekanntschaft mit dem Hauptinhalte und der Be-
deutung der wichtigsten Schriften des Alten und Neuen Testaments, mit der
Lehre und dem Werke Jesu, der Geschichte des Urchristentums und der Ge-
schichte der Kirche vom 16. Jahrhundert an sowie mit dem kirchlichen Leben
der Gegenwart (Verfassung der Landeskirche, kirchliche Einrichtungen und
Handlungen, Liebestätigkeit, Missionsarbeit); Kenntnis der evangelisch-
lutherischen Lehre nach ihren inneren Zusammenhängen und ihrer biblischen
Begründung, besonders Kenntnis der Lebens= und Weltanschauung des
evangelischen Christentums; Fähigkeit sorgfältiger Texterklärung sowie Fähig-
keit, religiöse Lebenserscheinungen und Ideen in den Zusammenhang des
religiös-sittlichen Lebens und der christlichen Lehre einzugliedern.
Für besondere Vertiefung empfehlen sich als Arbeitsgebiete: wichtige
Schriften und Schriftgruppen des Alten und Neuen Testaments; wichtige
Fragen der Glaubens= und der Sittenlehre; vergleichendes Studium wissen-
schaftlicher oder homiletischer oder katechetischer Schriften über biblische
Abschnitte oder über die Augsburger Konfession oder Luthers Katechismus;
Abschnitte aus der Geschichte der evangelischen Kirche (namentlich der Landes-
kirche); einzelne hervorragende Träger religiöser Bewegungen und Förderer
christlichen Lebens; durchgehende religiös-sittliche oder kirchliche Lebens-
erscheinungen und -zrichtungen; das religiöse Leben des Schulortes oder der
engeren Heimat in der Vergangenheit.