Full text: Allgemeines Staatsrecht.

Der Deutsche Bund und das Jahr 1848. 103 
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30. März 1848 schrieb allgemeine Wahlen für eine National- 
Versammlung aus. 
e) Die Seele jener 17 war Dahlmann, sie stellten den 
sogen. Siebzehnerentwurf einer neuen Verfassung auf. (Die 
Reichsverfassung geht teilweise auf den Dahlmannschen Entwurf 
zurück.) 
f Auf das Wahlausschreiben vom 30. März — auf 50000 
Seelen sollte ein Abgeordneter nach allgemeiner, gleicher direkter Wahl 
gewählt werden — traten am 18. Mai 1848 die Vertreter des 
deutschen Volkes als „Deutsche National-Versammlung" in 
der Paulskirche zu Frankfurt zusammen (tagte bis Juni 1849; 
Präsident Heinrich von Gagern). 
g8L) Von deren Beschlüssen seien erwähnt: 
1. Es wurde (durch ein Reichsgesetz, weil konstituierende 
National-Versammlung) eine provisorische Zentral- 
gewalt geschaffen und diese dem Erzherzog Johann 
von Oesterreich als Reichsverweser übertragen. 
Diesem sollten auch Minister unterstellt sein. 
Der Reichs-Verweser, welcher bis zur vollendeten 
Schaffung des Reichs im Amte bleiben sollte, wurde 
von den Bundes-Regierungen allgemein anerkannt. 
Somit war der Bundestag aufgehoben! 
Seine Gewalt wurde dem Reichsverweser über- 
tragen. Eine Auflösung des Bundes wurde aber da- 
durch nicht herbeigeführt. 
2. Die Beratung der endgültigen Verfassung. 
a) Als deren erster Teil wurden am 27. Dezember 
1848 die „Grundrechte des deutschen Volkes“ 
publiziert (nachgebildet den droits de Fhomme et 
du eitoyen von 1789 und gipfelnd in der Gleich- 
heit vor dem Gesetz und der bürgerlichen Freiheit). 
b) Der zweite Teil kam erst 1849 nach langen Kämpfen 
zur Veröffentlichung als „Verfassung des Deutschen 
Reichs (28. März 1849); Oesterreich, Preußen und 
Bayern lehnten die Verfassung ab. 
Nach derselben sollte Deutschland von nun an 
ein Bundesstaat sein. 
Oberhaupt ein von der National-Versammlung 
zu wählender erblicher „Kaiser der Deutschen.“
	        
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