Der Deutsche Bund und das Jahr 1848. 103
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30. März 1848 schrieb allgemeine Wahlen für eine National-
Versammlung aus.
e) Die Seele jener 17 war Dahlmann, sie stellten den
sogen. Siebzehnerentwurf einer neuen Verfassung auf. (Die
Reichsverfassung geht teilweise auf den Dahlmannschen Entwurf
zurück.)
f Auf das Wahlausschreiben vom 30. März — auf 50000
Seelen sollte ein Abgeordneter nach allgemeiner, gleicher direkter Wahl
gewählt werden — traten am 18. Mai 1848 die Vertreter des
deutschen Volkes als „Deutsche National-Versammlung" in
der Paulskirche zu Frankfurt zusammen (tagte bis Juni 1849;
Präsident Heinrich von Gagern).
g8L) Von deren Beschlüssen seien erwähnt:
1. Es wurde (durch ein Reichsgesetz, weil konstituierende
National-Versammlung) eine provisorische Zentral-
gewalt geschaffen und diese dem Erzherzog Johann
von Oesterreich als Reichsverweser übertragen.
Diesem sollten auch Minister unterstellt sein.
Der Reichs-Verweser, welcher bis zur vollendeten
Schaffung des Reichs im Amte bleiben sollte, wurde
von den Bundes-Regierungen allgemein anerkannt.
Somit war der Bundestag aufgehoben!
Seine Gewalt wurde dem Reichsverweser über-
tragen. Eine Auflösung des Bundes wurde aber da-
durch nicht herbeigeführt.
2. Die Beratung der endgültigen Verfassung.
a) Als deren erster Teil wurden am 27. Dezember
1848 die „Grundrechte des deutschen Volkes“
publiziert (nachgebildet den droits de Fhomme et
du eitoyen von 1789 und gipfelnd in der Gleich-
heit vor dem Gesetz und der bürgerlichen Freiheit).
b) Der zweite Teil kam erst 1849 nach langen Kämpfen
zur Veröffentlichung als „Verfassung des Deutschen
Reichs (28. März 1849); Oesterreich, Preußen und
Bayern lehnten die Verfassung ab.
Nach derselben sollte Deutschland von nun an
ein Bundesstaat sein.
Oberhaupt ein von der National-Versammlung
zu wählender erblicher „Kaiser der Deutschen.“