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A.
Uach dem Dienstalter aufrückende Beamte.
Gruppe 1.
900 — 1000 — 1100 — 1200 7J.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
1. Wachtschiffer bei der Verwaltung der indirekten Abgaben (Kap. 21).
mOperationsschwester, Hebamme bei der Frauenklinik und Hebammenlehranstalt zu
Dresden (Kap. 50).
Freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung, die Operationsschwester auch freie
Beköstigung.
3. Schwestern bei den Landesanstalten (Kap. 70).
Freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung.
4. Oberhebanme, zweite Oberin, Pfleger I. Klasse bei der Universität (Kap. 91).
Freie Station.
uUnterbedienstete (Krankenwärter und Schulaufwärter) bei den Fürsten= und Landes-
schulen (Kap. 94).
Fünf freie Wohnung, davon einer auch Heizung, ein anderer auch Heizung und
Beleuchtung.
1.
□X
Gruppe 2.
720 — 820 — 920 — 1020 — 1120 — 1220 — 1320 fôe.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen bei den Taubstummenanstalten (Kap. 99).
Freie Station oder Entschädigung dafür, die erste Lehrerin in Dresden und in
Leipzig außerdem je 300 K Stellenzulage.
Gruppe 3.
1000 — 1100 — 1200 — 1300 — 1400 — 1500 fK.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
1. Wegewärter bei den Staatsforsten (Kap. 1).
2. Bahnwärter, Rottenführer, Wächter bei den Staatseisenbahnen (Kap. 16).
3. Küchenmeisterin, Wirtschafterin, Wäscheverwalterin bei der Frauenklinik und Hebammen-
lehranstalt zu Dresden (Kap. 50).
Freie Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Beköstigung.
4. Wirtschafterinnen, Geschirrführer bei den Landesanstalten (Kap. 70).