Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

SSl 85 
393 — 
Kriminalinspektoren bei der Landeskriminalpolizei (Kap. 47)h. 
Polizeiinspektoren bei der Polizeidirektion zu Dresden (Kap. 48). 
Eichmeister bei den Eichämtern (Kap. 66). 
Gruppe 23. 
3000 — 3300 — 3600 K. 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
Kreisobergendarmen (Kap. 47). 
Garteninspektor beim Botanischen Garten zu Dreeden (Kap. 62). 
Gruppe 24. 
a) 1800 — 2200 2600 3000 3300 3600 3900 — 4200 . 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
Zweiter Kanzleibeamter bei der Gesandtschaft zu Berlin (Kap. 100). 
b) 1800 2100 2400 2700 — 3000 3300 3600 3900 4200 /. 
Aufrückung nach je 2 Jahren. 
Wissenschaftlich gebildeter Hilfsarbeiter bei der Zentralstelle für öffentliche Gesundheits- 
pflege zu Dresden (Kap. 53). 
Technischer Beamter beim Elektrischen Prüfamte (Kap. 59 ). 
Gruppe 25. 
a) 2400 2700 3000 3300 3600 3900 4200 M. 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
Garteninspektor beim Elsterbade (Kap. 6). 
Ständige Lehrerinnen ohne akademische Bildung bei den Seminaren (Kap. 95). 
Die lediglich technisch gebildeten Lehrerinnen rücken nur bis zum Gehalte von 3600 4ô6 
mit Beträgen von 200 % nach je 3 Jahren auf. 
Fünf Lehrerinnen in Callnberg freie Wohnung. 
b) 2400 — 2700 3000 3300 3600 — 3900 4200 KFr. 
Aufrückung nach je 2 Jahren. 
uBetriebschemiker bei der Porzellanmanufaktur (Kap. 8). 
.-Erster Assistent für die botanische Abteilung des Botanischen Gartens zu Dresden (Kap. 62). 
Erster wissenschaftlich gebildeter Assistent bei der Landeswetterwarte (Kap. 63 a).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.