— 401 —
Gruppe 38.
2600 — 3100 — 3600 — 4100 — 4500 — 5000 — 5500 — 6000 . M.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
Ständige Lehrer ohne akademische Bildung bei den Seminaren (Kap. 95).
Ein Lehrer beim katholischen Seminar Bautzen freie Wohnung.
Gruppe 39.
a) 3600 — 4000 — 4400 — 4800 — 5200 — 5600 — 6000 K
Aufrückung nach je 3 Jahren.
1. Erster Finanzlandmesser beim Zentralbureau für Steuervermessung (Kap. 20).
2. Vermessungsrevisor bei der Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheits-
teilungen (Kap. 43).
b) 3600 — 4080 — 4560 — 5040 — 5520 — 6000 . T.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
1. Handelsfaktor bei den Hüttenwerken (Kap. 11).
2. Obergartendirektor beim Großen Garten (Kap. 75).
Freie Wohnung und unentgeltliche Benutzung eines Gemüse= und Obstgartens.
Gruppe 40.
4200 — 4650 — 5100 — 5550 — 6000 K.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
Bezirkssteuerinspektoren (Kap. 20).
Gruppe 41.
4800 — 5200 — 5600 — 6000 K.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
1. Vorstände von Rechnungsexpeditionen.
2. Betriebesdirektor, Gestaltungsvorsteher, Malereivorsteher bei der Porzellanmanufaktur
(Kap. 8).
3. Vorstand des Revisionsbureaus bei den Staatseisenbahnen (Kap. 16).
4. Schuldirektoren bei den Landesanstalten (Kap. 70).
Einer 300 K Stellenzulage.
5. Finanzhauptkassenkontrolleur (Kap. 73).