Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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Die Bekanntmachung vom 1. Juli 1911 (G.= u. V.-Bl. S. 146) erledigt sich 
hierdurch. 
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß vom 1. Januar 1915 ab an die Stelle 
der Landeskulturrentenbank-Verwaltung ein staatlicher Verwaltungsausschuß tritt. 
Dieser setzt sich aus denselben Mitgliedern zusammen, die nach vorstehendem die 
Landeskulturrentenbank-Verwaltung bilden. 
Auf die Zeit vom 1. Januar 1915 ab sind 
als Direktor der Landeskulturrentenbank Oberfinanzrat Dr. Hugo Alfred 
Lehmann 
und 
als Stellvertreter des Direktors Rechnungsrat Bernhard Auerswald 
bestellt worden. 
Dresden, den 12. November 1914. 
Finanzministerium. 
v. Seydewitz. 
Emmerling. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.