Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

Muster G (zu § 34). 
Berugnig über die Masikprüfung 
HKHônigl. Sächs. Lehrerseminare zu 
(Familienname mit sämtlichen Vornamen, Rufname unterstrichen) 
geboren dein u 
(Tag und Jahr) (siehe Bemerkung auf dem Reifezeugnis) 
Bekenntnisses, vorgebildet von 
(Zeit und Ort beziehentlich Orte der Seminarvorbildung) 
hat em m — die musikalische Prüfung 
(Tag der Prüfung) 
bestanden. Ihm ist auf Grund folgender Einzelzensuren: 
Gesag 
Klavierspiel. . . . . .. 
Orgelspiel. . . . . . .. 
Musik- und Harmonielehre 
die Hauptzensur 
zuerkannt worden. 
Inhaber dieses Zeugnisses ist nach § 33 der Prüfungsordnung vom 4. Mai 1914 
für den Kirchendiennt befähigt. 
(Tag der Zensurfestsetzung) 
Rönigliche Orüfungskommission. 
*) Auf Zeugnissen für Kandidaten katholischen Bekenntnisses: „Kommissar der katholischen 
kirchlichen Oberbehörde“. 4 ss holisch
	        
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