Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

2. in 
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religiösen Entwickelung Israels, des Lebens und der Lehre Jesu, des 
Lebens des Apostels Paulus) und des Wichtigsten aus der Bibelkunde so— 
wie der Hauptstücke des Katechismus; gedächtnismäßige Beherrschung des 
einschlägigen religiösen Lernstoffes (Sprüche, Kirchenlieder, Katechismus- 
text); Bekanntschaft mit den wichtigsten Einrichtungen des kirchlichen 
Gemeindelebens: Gottesdienstordnung, Gang des Kirchenjahres, Ein- 
richtung des Landesgesangbuches, christliche Liebestätigkeit (äußere 
und innere Mission). 
deutscher Sprache: lautrichtige und deutliche Aussprache, fließendes 
und sinngemäßes Lesen, ausdrucksvolles Vortragen; Fähigkeit, der 
Altersstufe entsprechende Lesestoffe nach Hauptinhalt und Gedanken- 
gang zu verstehen und mündlich und schriftlich Stoffe des Erfahrungs- 
und Gedankenkreises klar und wohlgeordnet darzustellen; Kenntnis 
wertvoller poetischer und prosaischer Lektüre, insbesondere Bekannt- 
schaft mit dem Nibelungen= und Gudrunliede, mit Balladen, nament- 
lich Uhlands und Schillers, und mit Schillers Glocke und Tell, desgleichen 
mit Lebensbildern der hervorragendsten Dichter (Goethe, Schiller, 
Uhland) sowie mit dem Nötigsten aus der Metrik, Poetik und Stilistik; 
ferner verständnisvolle Kenntnis des Wichtigsten aus der Formen- 
und Satzlehre, namentlich über Wortklassen, Wortbildung, Abwand- 
lung, Satzarten, Bedeutungswandel; Vermeidung von Verstößen 
gegen die Rechtschreibung und sichere Anwendung der Satzzeichen, 
auch in zusammengesetzten Sätzen, dazu in den vorgelegten Aufsatz- 
heften eine deutliche, gefällige und saubere Handschrift. 
3. in der französischen Sprache: gute Aussprache und Lesefertigkeit; 
Fähigkeit, gesprochenes Französisch richtig aufzufassen, einige Ubung 
in der Konversation; Fähigkeit, Abschnitte leichterer Schriftsteller zu 
verstehen; Kenntnis der Formenlehre und des Wichtigsten aus der Satz- 
lehre (besonders Bedeutung und Gebrauch der Tempus= und Modus- 
foermen und der Satzkonstruktion); Erweis des grammatischen Wissens 
auch in der UÜbersetzung aus dem Deutschen in das Französische. 
4. in der englischen Sprache: richtige Aussprache und Lesefertigkeit; 
Fähigkeit, gesprochenes Englisch richtig aufzufassen, einige Ubung in 
der Konversation; Fähigkeit, leichtere Lesestücke zu verstehen; Kenntnis 
der Formenlehre und des Wichtigsten aus der Satzlehre (zusammen- 
gesetzter Satz und Syntax des Nomens, Pronomens, Adverbs und
	        
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