Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

Bemerkungen. 
— 84 — 
Klasse VI. 2 Stunden. 
Deutsche und besonders sächsische Geschichte von der Reformation bis zum Zeit— 
alter des Absolutismus (einschließlich). 
Klasse V. 2 Stunden. 
Deutsche und besonders sächsische Geschichte vom Zeitalter der Befreiungskriege 
bis zur Gegenwart. 
Im Lehrerinnenseminare: 
Klasse VI. 2 Stunden. Deutsche und besonders sächsische Geschichte bis 
zum westfälischen Frieden. 
Klasse W. 2 Stunden. Deutsche und besonders sächsische Geschichte von 
1648 bis zur Gegenwart. 
Der Unterricht in Klasse VI und V hat wie der Unterricht in Klasse VII das 
Kulturleben und das Leben hervorragender Persönlichkeiten zu betonen und heimat- 
liche Geschichtsdenkmäler und Quellen zu verwerten. 
Klasse IV. 2 Stunden. 
Geschichte des Altertums bis zum Untergange des weströmischen Reiches, besonders 
die Kulturentwickelung Griechenlands und Roms (aus der Geschichte der alten Völker 
des Orients nur das für die Weltkultur Bedeutsamste). 
Klasse III. 2 Stunden. 
Geschichte des Mittelalters. Anleitung zum Studium von Quellen. 
Klasse II. 2 Stunden. 
Geschichte der Neuzeit vom Zeitalter der Reformation bis zum Zeitalter der Be- 
freiungskriege. Anleitung zum Studium von Quellen und Darstellungen bedeutender 
Historiker. 
Klasse I. 2 Stunden. 
Geschichte der neuesten Zeit bis zur Gegenwart. 
§ 31. (1) Auf allen Stufen sind charakteristische Stoffgebiete, Ereignisse und Per- 
sönlichkeiten von wesentlichem Einflusse auf den Geschichtsverlauf, namentlich das für 
das Verständnis der Entwickelung des deutschen Volkes und insonderheit des sächsischen 
Vaterlandes Notwendige auszuwählen und das Hauptsächliche klar in den Vorder- 
grund zu rücken, die Geschichte der Heimat und ihre Denkmäler (die von den Schülern 
in Einzelgängen oder bei Klassenausflügen aufzusuchen sind) angemessen zu verwerten,
	        
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