die Beziehung auf die wichtigsten staatlichen und kulturellen Verhältnisse der Gegen—
wart von Anfang an zu wahren, das Streben nach Vollständigkeit aber zu vermeiden.
(2) Aus der alten Geschichte ist im allgemeinen nur das für die Weltkultur
Bedeutsamste und insonderheit aus der griechischen und römischen Geschichte nament-
lich das zu besprechen, was die Eigenart der Entwickelung Griechenlands und Roms
deutlich erkennen läßt. Zugunsten der Darstellung des Kulturlebens ist die der äußeren
politischen Ereignisse tunlichst zu kürzen.
(8) Die Geschichte der außerdeutschen, für die Weltkultur besonders bedeutenden
Völker des Mittelalters und der neueren Zeit ist insoweit zu behandeln, als der Schwer-
punkt einzelner Zeiträume in ihr liegt oder sie einen bestimmenden Einfluß auf die
deutsche Geschichte ausgeübt hat.
)Aus der sächsischen Geschichte ist das hervorzuheben, was geeignet ist, die
Liebe zum sächsischen Vaterlande und seinem Herrscherhause zu wecken und zu
pflegen sowie die Würdigung seiner bedeutenden geschichtlichen Persönlichkeiten und
seiner Einrichtungen zu fördern.
(5) Hinsichtlich der Behandlung kirchengeschichtlicher Stoffe vergl. § 11 Nr. 6.
Im allgemeinen empfiehlt sich, die Darstellung der politischen Auseinandersetzung
von Staat und Kirche der allgemeinen Geschichte zuzuweisen.
(6) Da der Geschichtsunterricht auch zu den anderen Fächern mit stark hervor-
tretendem geschichtlichen Einschlage (deutsche Literatur, fremde Sprachen, Päda-
gogik, Zeichnen mit Kunstbetrachtung) in Beziehung steht, so ist zur Verhütung von
überflüssiger Wiederholung und der Gefahr der Zerfahrenheit die Stoffauswahl und
-behandlung durch vereinbarte planmäßige Festsetzungen zu regeln.
Der allgemeinen Geschichte fällt die Aufgabe zu, das in anderen Fächern ge-
wonnene geschichtliche Wissen in den Verlauf der gesamten geschichtlichen Entwickelung
einzugliedern. Gegebenenfalls müssen dazu die rückschauenden Betrachtungen und
die Wiederholungen verwendet werden.
(2) Die wohlvorbereitete Darbietung soll dem Verständnisse der Schüler auf der
jeweiligen Altersstufe entsprechen, anschaulich, klar und von lebendiger innerer Teil-
nahme getragen sein. Namentlich der Unterricht in der neuzeitlichen Geschichte und in
den oberen Klassen erfordert große Umsicht und Sorgfalt in der Auswahl sowie
geschickte und taktvolle Behandlung des Stoffes. Auf allen Stufen ist Denktätigkeit,
Phantasie und Gefühlswärme anzuregen, einseitigen und frühreifen Urteilen oder
jugendlichen Phantastereien vorzubeugen und bei Vornahme von Vergleichen, bei
der Lösung aufgestellter Problemfragen und sonstigen Besprechungen der Ereignisse
und Persönlichkeiten die geschichtliche Wahrheit walten zu lassen und das gesicherte
Ergebnis geschichtlicher Forschung zur Geltung zu bringen.