Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LXXVI: Band. (76)

Die  Vorbildung  der  Juristen  auf  der  Universität.  373

manns  „Die  Vorbildung  der  Juristen“  angeregt.  Ihrer  Bedeutung  entsprechend
hat  sich  der  Preußische  Richtertag  der  Pfingstwoche  1910  eingehend  mit  ihr  beschäftigt.
  Eine  im  preußischen  Justizministerium  im  Frühjahr  1910  zusammengetretene
  Konferenz,  aus  Universitätslehrern  und  Praktikern  bestehend,  hat  Anregungen
  gegeben,  über  die  in  der  Deutschen  Juristenzeitung  1910  S.  1338  f.  kurz  berichtet
  wird.  Seitdem  sind  drei  Schriften  erschienen,  welche  die  Frage  speziell
vom  Standpunkt  und  auf  Grund  der  Erfahrungen  des  akademischen  Lehrers
behandeln.  Ich  bespreche  sie  an  dieser  Stelle  um  so  lieber,  als  ich  in  ihnen
eine  erfreuliche  Kongruenz  der  Ansichten  sowohl  unter  den  Autoren,  als  auch
mit  dem  von  mir  selbst  vertretenen  Standpunkt?)  zu  erkennen  glaube.

Zunächst  hat  Grueber  in  den  Blättern  für  Rechtsanwendung  1910
in  seiner  unter  dem  Titel  „Die  Vorbildung  der  Juristen  und  ihre  Reform“  erschienenen
  Abhandlung")  zu  Zitelmanns  Vorschlägen  Stellung  genommen.
Grueber  hat  sich  schon  früher  in  eingehender  Weise  gerade  mit  den  Fragen
der  Einführung  des  angehenden  Rechtsjüngers  in  die  juristische  Ideenwelt  beschäftigt
  s).  Er  erhebt  gegen  den  Vorschlag  Zitelmanns  —  auf  ein  kurzes
theoretisches  Studium  von  drei  Semestern  einen  2½jährigen  praktischen  Vorbereitungsdienst
  folgen  zu  lassen,  und  dann  erst  das  eigentliche  Studium  der
einzelnen  juristischen  Disziplinen  in  fünf  Semestern  anzuschließen  —  die
schwersten  Bedenken.

Der  Vorschlag  Zitelmanns  enthält  eine  Konzession  an  die  Bewegung,
  welche  schon  seit  Jahren  unter  Hinweis  auf  die  Erfolge  anderer
Berufszweige  als  Beginn  der  juristischen  Ausbildung  eine  praktische  Vorbereitungszeit
  vor  dem  akademischen  Studium  befürwortet.  Ich  habe  schon
früher  ausgeführt,  daß  diese  Bestrebungen  dem  Wesen  der  Rechtswissenschaft
  und  der  Eigenart  der  juristischen  Praxis  nicht  gerecht  werden  ).  Mit  Recht
betont  Grueber:  Der  in  einem  Handelsgeschäft  verwendete  Lehrling,  der
Oekonomiepraktikant  auf  einem  Landgute,  der  Offiziersaspirant  auf  dem  Exerzierplatze,
  sie  alle  üben  eine  berufliche  Tätigkeit  praktisch  aus,  in  der  sie  erst  Hinterher
  auf  der  Handels-,  der  Landwirtschafts-,  der  Kriegsschule  theoretisch  ausgebildet
  werden;  der  angehende  Jurist  aber,  der  nur  zu  subalternem  Dienst  verwendet
  werden  könnte,  würde  überhaupt  keine  berufliche,  iuristische  Tätigkeit
  ausüben.  Er  wäre  nur  zu  unselbständigen  Schreiberdiensten  zu  verwenden.
An  den  praktischen  Aufgaben  der  Rechtspflege  könnte  er  sich  nicht  beteiligen.
M.  E.  wird  der  sog.  Anschauungsunterricht  überhaupt  für  den  angehenden  Juristen
überschätzt.  Gewiß  ist  es  von  Vorteil  und  sogar  notwendig,  „den  Studierenden
  frühzeitig  mit  den  Stätten  seiner  künftigen  Wirksamkeit  vertraut  zu  machen,
ihm  in  den  Betrieb  der  Gerichte  und  anderer  Behörden  Einblick  zu  bieten.  Dazu
ist  aber  keine  Unterbrechung  des  Universitätsstudiums  nötig“.  Durch  Führungen
und  Besuche  im  Zusammenhang  mit  Vorlesungen  und  Ubungen  läßt  sich  dieser
Zweck  wirksam  erreichen  (Grueber  a.  a.  O.  S.  10).  Wenn  Hamm  gelegentlich
  frägt,  wie  denn  ein  Student  das  Grundbuchrecht  verstehen  könne,
wenn  er  nie  ein  Grundbuch  gesehen  habe,  so  ist  diese  demonstratio  ad  hominem
doch  höchstens  für  den  Laien  überzeugend.  So  wenig  jemand  dadurch  ein  Philosoph
  wird,  daß  er  die  Bände  und  Einbanddecken  einer  philosophischen  Bibliothek
ansieht,  so  wenig  vermittelt  die  Anschauung  eines  Grundbuchs  die  Kenntnis

3)  Bgl.  Richter  und  Rechtsprechung  S.  331  und  DRg.  1910  S.  209  ff.
4)  Auch  als  selbständige  Broschüre  erschienen  bei  Sebald,  Nürnberg  und  Leipzig  1910.
Au  Selserke  F5rt  on  din  Turisticher  (Enfyllopchie  und  Methodologle,
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l  St  d  ichhi  g  echtswissenschaft,  Berlin  1900.