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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
23. Stück vom Jahre 1915.
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Inhalt: Nr. 81. Satzung für das Königlich Sächsische Kriegsverdienstkreuz. S. 269. — Nr. 82.
Zweiter Nachtrag zu der Urkunde über die Stiftung des Maria Anna-Ordens vom
15. Mai 1906. S. 271.
Nr. 81. Satzung
für das Königlich Sächsische Kriegsverdienstkreuz;
vom 30. Oktober 1915.
Wagn, Friedrich August, von GOTTES Gnaden Kdnig
von Sachsen usw. usw. usw.
haben Uns bewogen gefunden, zur Anerkennung besonderer vaterländischer Be—
tätigung während des gegenwärtigen Krieges einen Orden zu stiften, der den Namen
„Kriegsverdienstkreuz“
führen soll, und verordnen hierzu was folgt:
1.
Das Kriegsverdienstkreuz wird nur in einer Klasse verliehen.
2.
Das Recht der Verleihung steht ausschließlich dem Könige zu.
3.
Das Ehrenzeichen des Ordens besteht in einem metallenen achtspitzigen Kreuze,
dessen vier Arme durch einen Lorbeerkranz verbunden sind, und trägt auf der
Vorderseite Unser Bild mit Umschrift, darüber die Königskrone und im unteren
Schenkel das Stiftungsjahr 1915, auf der Rückseite Unseren Namenszug mit der
Krone und die Inschrift „Weltkrieg“.
Ausgegeben zu Dresden, den 15. November 1915. 46