Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

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Nr. 38. Bekanntmachung, 
einen Nachtrag zur Besoldungsordnung betreffend; 
vom 29. Mai 1916. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund der von der Regierung mit den 
Ständen getroffenen Vereinbarungen anliegender Nachtrag zu den Zusammen— 
stellungen A und B der Besoldungsordnung in der mit der Bekanntmachung vom 
31. August 1914 (G.= u. V.-Bl. S. 381) veröffentlichten Fassung bekannt gemacht. 
Dresden, den 29. Mai 1916. 
Die Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts, 
des Innern, der auswärtigen Angelegenheiten, 
der Finanzen und der Justiz. 
Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
v. Seydewitz. Dr. Nagel. 
Hähnert. 
Nachtrag zur Besoldungsordnung. 
Zur Zusammenstellung A. 
Gruppe I. 
Ziffer 2 erhält folgende Fassung: 
„Operationsschwestern, Schwestern, Hebammen bei der Frauenklinik und 
Hebammenlehranstalt zu Dresden und der Frauenklinik zu Chemnitz 
(Kap. 50). 
Freic Wohnung, Heizung und Beleuchtung, die Operationsschwestern auch freie 
Beköstigung.“ 
Gruppe 3. 
Bei Ziffer 3 wird gestrichen: „Wirtschafterin,“. 
Gruppe 5a#. 
Bei Ziffer 3 wird gestrichen: „Steiger III. Klasse bei den Erzbergwerken (Kap. 12). 
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