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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
12. Stück vom Jahre 1916.
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Inbalt: Nr. 45. Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes zur Erweiterung des
Flugzeugplatzes in Großenhain betr. S. 79. — Nr. 46. Verordnung, eine Abänderung
der Ausführungsverordnung zur Reichsgewerbeordnung vom 28. März 1892 betr. S. 80.
Nr. 45. Verordnung,
die Verleihung des Enteignungsrechtes zur Erweiterung
des Flugzeugplatzes in Großenhain betreffend;
vom 7. Juli 1916.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund von §§ 1 und 2 des Enteignungs-
gesetzes vom 24. Juni 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 153) der Stadtgemeinde Großenhain
zur Beschaffung des für die Erweiterung des dortigen Flugzeugplatzes nötigen
Areals hinsichtlich der Flurstücke 892, 840, 842, 843, 844, 845, 846, 847, 849, 850,
851, 852, 853 und 854 des Flurbuchs für Naundorf gemäß des vom Kriegs-
ministerium unter dem 19. April 1916 genehmigten Planes unter Anordnung des
abgekürzten Verfahrens nach 88 67 flg. des Gesetzes das Enteignungsrecht verliehen.
Von diesem Rechte ist innerhalb der in § 12 Absatz 1 des Gesetzes bestimmten
Frist Gebrauch zu machen.
Dresden, den 7. Juli 1916.
Gesamtministerium.
Graf Vitzthum v. Eckstädt.
Knüpfer.
Ausgegeben zu Dresden, den 18. Juli 1916. 19