Full text : Geschichte der Hohenzollern.

sie  auch  minder  einträglich  wären,  wegen  ihrer  Lage  auf  dem  rechten  Rheinufer
als  vortheilhafter  für  den  Kurfürsten  erscheinen  lassen.  Pfalz-Neuburg,  fuͤr
welches  solche  Gründe  nicht  obwalteten,  und  sich  andererseits  entschiedener  Vortheil
  darbot,  hielt  nun  an  diesem  Erbieten  fest.  So  ward  denn  ein  auf  25
Jahre  gültiger  Vergleich  auf  dieser  Grundlage  1629  abgeschlossen,  mit  der
Bestimmung,  daß  zur  Tilgung  der  Schulden  aus  den  gesammten  Erbländern
300,000  Thaler  angewiesen,  die  Einkünfte  von  Cleve  und  Berg  aber  unter
beide  Fürsten  gleich  getheilt  würden.  Außerdem  sollte  der  Pfalzgraf  auf  ein  Jahr
das  Recht  haben,  Berg  statt  Cleve  zu  wählen.  Der  Vertrag  kam  in  dieser
Form  nicht  zur  Ausführung,  denn  als  sich  der  Pfalzgraf  wirklich  für  das  größere
  und  fruchtbarere  Cleve  entschied,  weigerten  sich  die  Holländer,  das  ihnen
so  wichtige  Grenzland  dem  Bundesgenossen  der  Spanier  auszuliefern,  und  man
änderte  ihn  deshalb  dahin  ab,  daß  der  Kurfürst  Cleve  und  Berg  behalten,
dagegen  Ravensberg  mit  Pfalz-Neuburg  theilen  sollte.  Allein  auch  dies  führte
nicht  zu  dem  eigentlich  beabsichtigten  Ziel,  nämlich  die  Truppen  der  kriegführenden
  Mächte  aus  den  jülichschen  Ländern  zu  entfernen.

In  Folge  dieser  Unterhandlungen  erhielt  Graf  Schwarzenberg  von  Pfalz-Reuburg
  zum  Zeichen  der  Anerkennung  seiner  friedlichen  Vermittelung  ein
bergisches  Kirchspiel  als  Belohnung,  ein  Umstand,  auf  den  man  sich  besonders
gestützt  hat,  um  seinen  Verrath  an  dem  Kurfürsten  zu  beweisen;  doch  ist  dieser
Beweis  keinesweges  schlagend,  da  Geschenke  der  Art  in  jener  Zeit  sehr  häufig
bei  Friedensunterhandlungen  den  Bevollmächtigten  zukamen,  meistens  sogar  mit
ganz  besonderer  Bewilligung  ihrer  Landesherrn.

Unterdessen  war  die  Lage  der  deutschen  Stände,  welche  zur  Vertheidigung
der  protestantischen  Sache  das  Schwert  gezogen  hatten,  vollkommen  rathlos  geworden.
  Der  König  von  Dänemark  mußte  auf  seinen  Inseln  Schutz  suchen,
da  Wallenstein,  jetzt  an  der  Spitze  von  100,000  Mann  Holstein  und  Schleswig
  eroberte  und  selbst  tief  in  Jütland  vordrang.  Als  keaiserlicher  Generalissimus
  mit  fast  unbeschränkter  Vollmacht  in  Bezug  auf  die  Führung  des
Heeres,  welches  zwar  in  des  Kaisers  Namen  geworben  war,  aber  nur  in  dem
Feldherrn  eine  Gewährleistung  für  die  ihm  versprochenen  Belohnungen,  ja  für
den  oft  rückständigen  Sold  sah,  war  er  eigentlich  der  Herr  in  Deutschland.
Aber  noch  ging  sein  Vortheil  mit  dem  des  Kaisers  Hand  in  Hand,  denn  nur
dieser  konnte  das  Siegel  der  Gesetzlichkeit  auf  das  drücken,  was  er  durch  seine
unwiderstehliche  Macht  an  sich  riß.  Dem  Kaiser  fehlten  nicht  nur  die  Mittel,
die  Erhaltung  einer,  nach  dem  Maßstabe  jener  Zeit  so  ungeheuren  Kriegsmacht
zu  bestreiten,  sondern  er  konnte  nicht  einmal  die  gegen  den  Oberfeldherrn  bestimmt
  eingegangenen  Verpflichtungen,  da  ihm  nach  seiner  Bestallung  6000
Gulden  monatliche  Besoldung  zustanden,  erfüllen;  und  da  bis  zum  Ende  des
Jahres  1627  noch  nichts  gezahlt  worden,  auch  kein  Geld  in  den  kaiserlichen
Kassen  vorhanden  war,  so  gab  man  ihm,  auf  Abschlag,  das  Herzogthum
Sagan  als  Lehen,  und  erhob  ihn  dadurch  zum  Reichsfürsten.  Dies  genügtt