Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1917. (83)

Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
Z. Stück vom Jahre 1917. 
  
    
Inbalt: Nr. 26. Verordnung zur Neuregelung der Gebühren für die Schlachtvieh= und 
Fleischbeschau. S. 45. — Nr. 27. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf 
der schmalspurigen Nebenbahn Klingenthal —Untersachsenberg-Georgenthal betr. S. 49. 
— Nr. 28. Verordnung über Rotlaufimpfstoffe. S. 50. — Nr. 29. Gesetz über die 
Rechtsmittel in Besitzsteuersachen. S. 51. — Nr. 30. Verordnung über die Rechtsmittel 
in Besitzsteuer= und in Kriegssteuersachen. S. 54. — Nr. 31. Bekanntmachung über 
eine Ergänzung der Hofrangordnung. S. 57. — Nr. 32. Allerhöchster Erlaß, eine 
Amnestie betr. S. 57. — Nr. 33. Allerhöchster Erlaß, eine Amnestie für Militär-= 
personen betr. S. 59. 
  
  
  
  
  
Nr. 26. Verordnung 
zur Neuregelung der Gebühren für die Schlachtvieh= und Fleischbeschau; 
vom 27. April 1917. 
□ 
In der Verordnung zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die 
Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900, sowie der dazu erlassenen Aus— 
führungsbestimmungen und des Sächsischen Gesetzes, die Einführung einer allge— 
meinen Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffend, vom 1. Juni 1898; vom 27. Januar 
1903 (G.= u. V.-Bl. S. 75) wird der dritte Abschnitt aufgehoben. An dessen Stelle 
treten mit Geltung vom 1. Juni 1917 ab die folgenden Bestimmungen. 
Dritter Abschnitt. 
(Zu Abschnitt A und D der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats). 
Untersuchungsgebühren. 
Zu § 23 des Reichsgesetzes und § 10 des Sächsischen Gesetzes. 
§ 37. Die nachstehenden Sätze sind maßgebend, solange nicht im Wege der 
örtlichen Festsetzung (§§ 43 und 69 dieser Verordnung) etwas anderes bestimmt ist. 
Die Gebühren für die Schlachtvieh= und Fleischbeschau umfassen alle hiermit 
zusammenhängenden Bemühungen des Beschauers, einschließlich der Ausstellung des 
Befundscheines, Beanstandungs= und Überweisungsscheines, sowie des Notschlacht- 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 25. Mai 1917. 10
	        
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