Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

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II. In dem seitherigen Absatze 2 werden die Worte „Vorschrift findet“ durch 
die Worte „Vorschriften finden“ ersetzt. 
Gegeben zu Dresden, den 5. Juni 1918. 
Friedrich August. 
(Siegel) Dr. Beck. 
  
Nr. 41. Verordnung, 
die Gewerbe-Beaufsichtigung betreffend; 
vom 5. Juni 1918. 
E- hat sich als nötig erwiesen, die in der Verordnung, die Gewerbe-Beaufsichtigung 
betreffend, vom 5. Juni 1908 und deren Beifuge (G.= u. V.-Bl. S. 240) und in 
der Verordnung, die Teilung der Amtshauptmannschaft Chemnitz und die Errichtung 
einer Amtshauptmannschaft zu Stollberg betreffend, vom 20. Juni 1910 unter V. 
(G.= u. V.-Bl. S. 155) festgesetzten Aufsichtsbezirke der Gewerbe-Inspektionen um 
einen zu vermehren und gleichzeitig die Abgrenzung einiger Aufsichtsbezirke günstiger 
zu gestalten. 
Demgemäß wird der Wortlaut unter II Zeile 5 der Verordnung vom 5. Juni 
1908 ersetzt durch „der IV. und XVI. haben ihren Sitz in Leipzig“. 
Weiter werden die die Gewerbe--Inspektionen Chemnitz l und II betreffenden 
Bestimmungen unter II der Beifuge abgeändert wie folgt: 
Gewerbe-Inspektion Chemnitz I 
(II. Aufsichtsbezirk): 
Stadtbezirk Chemnitz rechts der Chemnitz, 
Amtshauptmannschaft Flöha, 
— Stollberg. 
Gewerbe-Inspektion Chemnitz II 
(XV. Aufsichtsbezirk): 
Stadtbezirk Chemnitz links der Chemnitz, 
Amtshauptmannschaft Chemnitz, 
" Glauchau, 
und die die Gewerbe-Inspektionen Leipzig und Wurzen betreffenden Bestim- 
mungen unter IV der Beifuge abgeändert wie folgt: 
1918. 24
	        
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