— 149 —
II. In dem seitherigen Absatze 2 werden die Worte „Vorschrift findet“ durch
die Worte „Vorschriften finden“ ersetzt.
Gegeben zu Dresden, den 5. Juni 1918.
Friedrich August.
(Siegel) Dr. Beck.
Nr. 41. Verordnung,
die Gewerbe-Beaufsichtigung betreffend;
vom 5. Juni 1918.
E- hat sich als nötig erwiesen, die in der Verordnung, die Gewerbe-Beaufsichtigung
betreffend, vom 5. Juni 1908 und deren Beifuge (G.= u. V.-Bl. S. 240) und in
der Verordnung, die Teilung der Amtshauptmannschaft Chemnitz und die Errichtung
einer Amtshauptmannschaft zu Stollberg betreffend, vom 20. Juni 1910 unter V.
(G.= u. V.-Bl. S. 155) festgesetzten Aufsichtsbezirke der Gewerbe-Inspektionen um
einen zu vermehren und gleichzeitig die Abgrenzung einiger Aufsichtsbezirke günstiger
zu gestalten.
Demgemäß wird der Wortlaut unter II Zeile 5 der Verordnung vom 5. Juni
1908 ersetzt durch „der IV. und XVI. haben ihren Sitz in Leipzig“.
Weiter werden die die Gewerbe--Inspektionen Chemnitz l und II betreffenden
Bestimmungen unter II der Beifuge abgeändert wie folgt:
Gewerbe-Inspektion Chemnitz I
(II. Aufsichtsbezirk):
Stadtbezirk Chemnitz rechts der Chemnitz,
Amtshauptmannschaft Flöha,
— Stollberg.
Gewerbe-Inspektion Chemnitz II
(XV. Aufsichtsbezirk):
Stadtbezirk Chemnitz links der Chemnitz,
Amtshauptmannschaft Chemnitz,
" Glauchau,
und die die Gewerbe-Inspektionen Leipzig und Wurzen betreffenden Bestim-
mungen unter IV der Beifuge abgeändert wie folgt:
1918. 24