— 258 —
Dresden II — zugleich für die Hauptzollamtsbezirke Dresden I, Meißen,
Pirna und Schandau —,
Leipzig II — zugleich für die Hauptzollamtsbezirke Grimma und
Leipzig I —,
Plauen — zugleich für den Hauptzollamtsbezirk Eibenstock —,
Zittau und
Zwickau
zuständig.
(i) Für die Abstempelung ausländischer Wertpapiere sowie inländischer und
ausländischer Genußscheine (Tarifnummer 3) gelten die besonderen Vorschriften in
§ 2 der Ausführungsbestimmungen.
(s) Steuerstelle für Geldumsätze (Tarifnummer 10) in den vom Reich und vom
Staatsfiskus im Königreich Sachsen geführten Betrieben ist das Hauptzollamt
Dresden II.
§ 2. (1) Mit dem Verkauf und Umtausch von Schlußnoten= und Frachturkunden-
stempelmarken sowie von amtlich gestempelten Vordrucken zu Schlußnoten und mit
der Verwendung von Schlußnotenstempelmarken zu Vertragsurkunden (Reichs-
stempelgesetz § 27, Tarifnummer 4) sowie mit der Erledigung aller sonstigen mit
der Reichsstempelabgabe für Frachturkunden (Tarifnummer 6) zusammenhängenden
Geschäfte sind alle Hauptzollämter beauftragt mit Ausnahme der Hauptzollämter
Dresden 1 und Leipzig I, an deren Stelle die Hauptzollämter Dresden II und
Leipzig II tätig zu werden haben. Dieselben Hauptzollämter sind zur Erteilung
von Erlaubnisscheinen für inländische Kraftfahrzeuge und — neben sämtlichen Grenz-
zollämtern (§ 121 Absatz 2 der Ausführungsbestimmungen) — für ausländische
Kraftfahrzeuge (Tarifnummer 8a und b) zuständig.
(2) Welche Amtsstellen sonst noch mit dem Verkauf und Umtausch von Schluß-
noten= und Frachturkundenstempelmarken sowie von amtlich gestempelten Vordrucken
zu Schlußnoten und mit der Verwendung von Schlußnotenstempelmarken zu Ver-
tragsurkunden (Reichsstempelgesetz § 27) beauftragt sind, wird von der General-
zolldirektion in der Sächsischen Staatszeitung, in der Leipziger Zeitung und in den
Amtsblättern der beteiligten Hauptzollämter besonders bekannt gemacht.
§ 3. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelabgaben für Gesellschafts-
verträge (Tarifnummer 1 unter A), für Grundstücksübertragungen (Tarifnummer 11)
und für Versicherungen (Tarifnummer 12) wird durch Barzahlung erfüllt. Stempel-
zeichen werden nicht verwendet.