Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

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2. Deutsche Sprache. 3 Stunden. 
a) Berichte und fachkundliche Abhandlungen, besonders aus dem Gebiete 
der Kleinkindererziehung, Eingaben an Behörden, Briefe. Alle 
14 Tage eine Arbeit. 
b) Sprachkunde nach den besonders hervortretenden Bedürfnissen. 
c) Übungen im Vorlesen, Vortragen und Erzählen. 
d) Dichtung der neueren Zeit mit besonderer Berücksichtigung des Kinder- 
tümlichen und des Volkstümlichen. Einführung in die Jugend= und 
die Volksliteratur. 
3. Naturkunde und Gartenbau. 2 Stunden. 
Boden, Pflanzen und Tiere der Heimat unter Hervorhebung der Haustiere, 
der Zimmer= und der Gartenpflanzen. Ubungen in Zimmerblumenpflege 
und Gartenbau. Die wichtigsten Naturerscheinungen. Physik und Chemie 
des Haushaltes. 
4. Gesundheitslehre. 2 Stunden. 
Pflege des Kindes in gesunden und kranken Tagen. Gesundheitslehre des 
Kindergartens. Vorschriften bei dem Auftreten ansteckender Krankheiten. 
Samariterlehrgang. 
Bürgerkunde. 1 Stunde. 
Kinderschutz, Jugendfürsorge, Jugendpflege. Aufgaben der Frau im häus- 
lichen und im öffentlichen Leben. Das Wichtigste aus dem bürgerlichen 
Rechte (Mietvertrag, Dienstvertrag) und aus der Versicherungsgesetzgebung. 
Einige schulgesetzliche Bestimmungen. 
6. Ubungen im Kindergarten. 6 Stunden. 
Einführung in alle Zweige der Kindergartenaufgaben durch Mustervor- 
führungen und durch Leitung der Übungen. Die Schülerinnen haben die 
ersten Aufgaben jeder Ubungsform schriftlich zu bearbeiten. 
Jl. Zeichnen, Formen, Ausschneiden und verwandte Handfertigkeiten. 3 Stunden. 
a) Zeichnen nach der Natur, Übungen in der Wandtafelfkizze. 
b) Formen von Anschauungsgegenständen für den Kindergartenunterricht. 
c) Kindergartenhandarbeiten, wie Ausschneiden, Falten u. dergl. 
8. Singen. 2 Stunden. 
Kirchenlieder, Volkslieder, Kinderlieder, Einzelgesang. 
9. Nadelarbeiten. 2 Stunden. 
Die volksschulgemäßen Fertigkeiten, geübt an Gebrauchsgegenständen, be- 
sonders an der Kinderkleidung. 
1918. 3 
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