Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

  
  
Dieses Buch enthält ...... . Blätter. 
Königliche Bezirkssteuereinnahme 
als Besitzsteueramt. 
Bezirkssteuerinspektor. 
Die zu erhebende Kriegsabgabe 1918 wird zum Betrage von 
MMark Pf. 
hiermit festgesetzt. 
Königliche Bezirkssteuereinnahme 
als Besitzsteueramt. 
Bezirkssteuerinspektor. 
Anleitung. 
Eine Abrundung der Einzelbeträge der Kriegsabgabe findet nicht statt. 
Muster VIII. 
(K. A. V. 1918 F 26 Abf. 1.) 
  
Die Eintragungen erfolgen unter fortlaufender Nummer. Zwischen den einzelnen Nummern ist ein entsprechender 
Raum wegen der mehrfachen Eintragungen in den Spalten 8, 9 und 10 zu lassen. 
In Spalte 6 sind auch die infolge rechtskräftiger Rechtsmittelentscheidungen vergüteten Zinsen (Spalte 14 des 
Anhanges zum Kriegsabgabe 1918-Einnahmebuch) und die infolge Überweisung der Kriegsabgabe bei Verlegung 
des Wohnsitzes von Abgabepflichtigen abzusetzenden Beträge in Abgang nachzuweisen.