Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

— 361 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
fuͤr die Republik Sachsen. 
22. Stück vom Jahre 1918. 
  
  
Inbalt: Nr. 88. Verordnung, Ortsausschüsse zur Sicherung der Volksernährung. S. 361. 
— Nr. 89. Bekanntmachung übder Fortführung der Dienstgeschäfte. S. 362. — Nr. 90. 
Aufruf der neuen Regierung. S. 364. — Nr. 91. Ausführungsverordnung des 
Arbeitsministeriums zur Durchführung der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 
13. November 1918. S. 367. — Nr. 92. Amnestie. S. 367. — Nr. 93. Verordnung, 
die Aufhebung des Verbotes des Tragens republikani⅜scher Abzeichen betr. S. 370. — Nr. 94. 
Bekanntmachung über Bildung eines Arbeits= und Wirtschaftsministeriums. S. 370. 
— Nr. 95. Bekanntmachung über eine Anderung der Lehr= und Prüfungsordnung für 
die Gymnasien. S. 371. — Nr. 96. Verordnung, die Maximal-Arbeitszeit betr. S 372. 
— Nr. 97. Verordnung über die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder der 
Handels= und Gewerbekammern. S. 374. — Nr. 98. Verordnung, die Amnestie vom 
19. November 1918 betr. S. 374. 
  
  
  
Nr. 88. Verordnung, 
Ortsausschüsse zur Sicherung der Volksernährung betreffend; 
vom 15. November 1918. 
§ 1. In Übereinstimmung mit der neuen Reichsregierung, dem Kriegsernäh- 
rungeamt und den berufenen Organisationen der sächsischen Landwirtschaft wird 
die Bildung von 
Ortsausschüssen zur Sicherung der Volksernährung 
für alle Gemeinden angeordnet. Kleinere Gemeinden können zu diesem Zwecke 
zusammengeschlossen werden. Die Rittergüter haben sich mit der Gemeinde zu 
vereinigen. 
Die Bildung von Ortsausschüssen kann unterbleiben in den bezirksfreien 
Städten und in den Gemeinden ohne nennenswerte Landwirtschaft. 
§ 2. Die Aufgaben der Ortsausschüsse sind: 
1. Erfassung der abzuliefernden Lebensmittel, 
2. nachdrückliche Bekämpfung des Schleichhandels, 
3. Sicherung der Fortführung der landwirtschaftlichen Betriebe, 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 30. November 1918. 59
	        
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