Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

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kontrollieren. Ihre Zuständigkeit in den einzelnen Orten wird ein unverzüglich 
zusammentretender Landesrat der Arbeiter und Soldaten umgrenzen. Mit Be- 
endigung der Demobilmachung und mit Friedensschluß soll an Stelle des stehenden 
Heeres die Volkswehr treten. 
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Die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird gewährleistet. Die Beschränkungen 
im Vereins= und Versammlungsrecht sind gefallen. Die Preßfreiheit ist im vollen 
Umfange gesichert. 
Die Gesindeordnung ist aufgehoben. An ihrer Stelle gelten die Bestimmungen 
des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag, 
Die Arbeiterschutzbestimmungen für gewerbliche Arbeiter und Arbeiterinnen, 
die bei Beginn des Krieges aufgehoben wurden, sind wieder in Kraft gesetzt. Der 
achtstündige Maximalarbeitstag soll am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten. 
Unternehmer, die dieser Vorschrift nicht Folge leisten, haben strenge Bestrafung zu 
gewärtigen. 
Um die Arbeitsgelegenheit zu steigern, läßt die Regierung in den einzelnen 
Verwaltungszweigen feststellen, welche Arbeiten unmittelbar in Angriff genommen 
werden können. Sie ist bemüht, Rohstosfe für die Aufnahme der Arbeit frei- 
zumachen. 
Die Sicherstellung der Volksernährung ist in unserem Lande besonders schwierig. 
Die Regierung wird die Interessen Sachsens an Reichsstelle mit größtem Nach- 
druck vertreten. Sie wird mit den schärssten Mitteln gegen unberechtigte Zurück- 
haltung von Lebensmitteln, gegen Wucher und gewerbsmäßigen Schleichhandel 
eintreten. 
Die Wohnungsnot soll durch Bereitstellung von Wohnungen und durch schleunigen 
Bau neuer Wohnungen bekämpft werden. 
Die Trennung der Kirche vom Staat ist durchzuführen, den Religionsgemein- 
schaften wird volle Freiheit gewährt. Die Schule ist von politischer und kirchlicher 
Bevormundung zu befreien. Die Volksschule ist unter fachmännischer Aussicht zur 
Einheitsschule auszugestalten. Bildunge= und Kunstinstitute sollen gefördert werden. 
Krongut ist für staatliche Zwecke, insbesondere für Volksbildungs= und Volksgesund- 
heitswesen zur Verfügung zu stellen. 
Die Verkehremittel, insbesondere die Eisenbahnen, sollen mit möglichster Be- 
schleunigung ausgebessert und weiter ausgebaut werden. 
Die landwirtschaftliche Produktion bedarf der sorgsamsten Pflege zur Über- 
windung der ihr zugefügten Kriegsschäden.
	        
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