Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

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Die Rechtspflege ist zu modernisieren und zu demokratisieren. Es wird alsbald 
eine weitgehende Amnestie erfolgen, vornehmlich für Personen, die aus Notlage 
sich gegen Gesetze oder Kriegsverordnungen vergangen haben. 
Zur Deckung der Ausgaben sind die großen Vermögen und Einkommen, vor 
allem die Kriegsgewinne, heranzuziehen. Die Beseitigung jedes auf Ausbeutung 
beruhenden Einkommens ist zu erstreben, desgleichen die Vergesellschaftung der 
dazu geeigneten kapitalistischen Unternehmungen in Landwirtschaft, Industrie, 
Handel und Verkehr. 
Verwaltungsreformen grundsätzlicher Art bleiben vorbehalten. 
Für die Gemeinden ist volle Selbstverwaltung durchzuführen. Die bestehenden 
Gemeindevertretungen können zunächst im Amt bleiben. Für die Erneuerung der 
Gemeindevertretungen werden nähere Anweisungen demnächst erfolgen. 
Für die bisher ungünstig besoldeten Beamten und Staatsarbeiter soll sobald 
als möglich zum Ausgleich der bestehenden Teuerungsverhältnisse eine gründliche 
Reform der Besoldungs= und Lohnverhältnisse erfolgen. 
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Zur Überleitung aus dem Kriegs- zum Friedenszustand und zum Neuaufbau 
des Wirtschaftslebens bedarf es des Aufgebots aller Kräfte. Vornehmlich haben 
die Organisationen der Arbeiterklasse ihr äußerstes einzusetzen, um der Schwierig- 
keiten Herr zu werden. Nur so kann das Gespenst des Hungers gebannt und eine 
bessere Zukunft angebahnt werden. 
Schwer ist die Not der Zeit. Jeder tue seine Pflicht. Ist die gefahrvolle 
Übergangszeit überstanden, dann wird das deutsche Volk vermöge der unvergäng- 
lichen Kräfte, die in ihm leben, in demokratisch-sozialistischer Entwicklung sich zu 
neuer Blüte entfalten. 
Vorwärts! Aufwärts! 
Dresden, den 18. November 1918. 
Gesamtministerium. 
Die Volksbeauftragten Buck, Fleißner, Geyer, Dr. Gradnauer, 
Lipinski, Schwarz.
	        
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