Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

 

Gesetz  und  Verorduuigs  Blul

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  22.

München,  den  16.  Mai  1914.
Inhal  t.

Bekanutmachung  vom  8.  Mai  1914,  den  Vollzug  der  Kirchengemeindeordnung,  hier  die  Feststellung  der  Bekenntniszugehörigkeit
  betreffend.  —  Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  Königreiches.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  11831.

Bekanntmachung,  den  Vollzug  der  Kirchengemeindeordnung,  hier  die  Feststellung  der  Bekenntniszugehörigkeit
  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen-  und  Schulangelegenheiten.

Nach  §  1  der  Allgemeinen  Vollzugsvorschriften  zur  Kirchengemeindeordnung  vom
19.  Oktober  1912  (GVBl.  S.  1071,  Ml.  S.  746)  wird  nachstehende  Bestimmung  eingeschaltet:


Zu  Art.  4,  20,  21  Abs.  V,  22,  27,  43,  44,  66,  70  Abs.  I,  85,  107,  108  der
KGO.,  dann  zu  §§  10  und  64  Buchst.  h  der  II.  Verfassungsbeilage.
§  la.
I!  Als  Unterlage  für  Feststellung  der  Bekenntniszugehörigkeit  sind  von  den  Pfarrern  der

öffentlichen  Kirchengesellschaften  neben  den  herkömmlichen  Pfarrmatrikeln  (Kirchenbüchern,
Kirchenlisten)  nach  näherer  Anordnung  der  kirchlichen  Oberbehörden  fortlaufende  Verzeichnisse
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