bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
63
Registersachen, Handelssachen, juristische
Nr. 75 bis 96.
75 a von
75 b von
76 a von
76 b von
76 von
77 à von
77 b von
80 a von
80 b von
81 a von
81 b von
81c von
83 von
86 von
91 von
93 a von
93c von
93 d von
93e von
94 von
2) Die Höchstbeträge werden heraufgesetzt
bei Nr.
bei Nr.
bei Nr.
25
15
auf 100 M,
auf 50M,
100 auf 400 M,
50
30
50
20
50
15
50
30
10
50
15
10
10
3
5
1
30
auf 200.4,
auf 100M,
auf 300 M,
auf 100M,
auf 100 4,
auf 25M,
auf 100 4,
auf 60M,
auf 25M,
auf 200M,
auf 100 %,
auf 25M,
auf 40M,
auf 25K,
auf 10M,
auf 5 und
auf 100 M.
aa) Die Nr. 78 erhält folgende Fassung:
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
a) Anlegung des Registerblatts, Eintragung eines Be—
schlusses auf Erhöhung oder Herabsetzung des Gesellschafts—
kapitals.......................
BeieinemWertedesGegenstandesvonmehrals1000000J6
sind außer dem Höchstbetrage der Gebühr von jeden ange—
fangenen 100 000 A des Mehrbetrags 30.K anzusetzen. Als
Gegenstand gilt das Gesellschaftskapital, bei Erhöhungen und
Herabsetzungen des Gesellschaftskapitals der Betrag, um den
es erhöht oder herabgesetzt wird. Die Vorschriften in diesen
beiden Sätzen gelten nicht bei Eintragungen in das Handels-
Personen.
30 — 400 4%.
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