200 I. Buch. Die Grundlagen des deutschen Staates.
die Ausrüstung der Centralgewalt und der decentralisierten
Gewalten mit gleichartigen Rechts- und Machtmitteln zur Durch-
führung der einem jeden Teile gestellten Aufgaben;
die Willensbildung der centralen Organisation unter den
doppelten Einflusse sowohl der Einzelstaaten als auch der Staats-
bürger.
Mit dem allen ist die Bedeutung des Begriffes des Bundesstaates
festgestellt.
Derselbe ist kein politisches, nach Verschiedenheit der Partei
sich verschieden gestaltendes Programm, wie er dies für Deutschland
bis zum Jahre 1866 war. Er hat keinen Wert, wenn er nur aus
einer logischen Übung in den denkbaren Kombinationen hervorgeht,
die mehrere politische Gemeinwesen unter sich und etwa mit einem
dritten Ganzen eingehen können, wie dies selbst über die Gründung
des norddeutschen Bundes und des Reiches hinaus beansprucht
worden ist.
Der Begriff des Bundesstaates hat ausschlielslich die wissenschaft-
liche Bedeutung, die wesentlichen Merkmale aufzuweisen und in einem
Schlagworte zusammenzufassen, welche das positive Recht der drei
Staatenverbindungen Nordamerikas, der Schweiz und Deutschlands als
ihnen gemeinsam ergiebt. Er gewährt damit zugleich einen festen
Maisstab, um die Eigenart und Besonderheit eines jeden dieser drei
Staatswesen mit voller Deutlichkeit bestimmen zu können.
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Das Problem des Bundesstaates.
Die Bezeichnung des Thatbestandes, welchen die politischen Ein-
richtungen Nordamerikas, der Schweiz und Deutschlands aufweisen,
als Bundesstaat ist zunächst nur eine Aussage der historisch-politischen
Statistik. Sie hat ihre Verdeutlichung und Ergänzung zu finden durch
die Beurteilung des Thatbestandes unter dem Gesichtspunkte des
Rechtes und damit an dem Mafsstabe staatsrechtlicher Begriffe.
von Venezuela: Konstitution vom 27. Mai 1874, revidiert 1881. de Lesig-
nano ebenda S. 561ff. Vgl. Borel, Etude sur la souverainete S. 204 ff.;
v. Holtzendorff, Handbuch des Völkerrechtes II 138. Nichts kann nach
dem vorliegenden Material falscher sein als die Behauptung, dafs die repu-
blikanischen Konföderationen der neuen Welt sich die nordamerikanische
Unionsverfassung zum Muster genommen haben für die hier in Betracht
kommende Weise der Einfügung der Einzelstaateu; nur die Dreiteilung der
Gewalten weist das Schema Nordamerikas auf.