Full text: Deutsches Staatsrecht. Erster Band: Die Grundlagen des deutschen Staates und die Reichsgewalt. (1)

$ 32. Das System des deutschen Staatsrechtes. 213 
erst bestimmt sie die Organisation des Reiches nach III. Bundesrat, 
IV. Präsidium, V. Reichstag und schliefst mit XIV. „allgemeine Be- 
stimmungen“, die der „Gewähr der Verfassung“ in den Bestimmungen 
über Verfassungsänderungen entsprechen. 
Eigentümlich ist der heutigen Reichsverfassung — und es ent- 
spricht dies durchaus der eisentümlichen Regierungsgewalt des Reiches —, 
dals sie vor die allgemeinen Schlufsbestimmungen die Abschnitte unter 
VI—XIIl einschiebt. Es sind dies Speeialisierungen der Reichs- 
kompetenz, die sich zu einem Teile als verfassungsgesetzliche Aus- 
führungsbestimmungen zu den im Abschnitt II allgemein 
bezeichneten Kompetenzen, zu einem anderen Teile als abweichende 
und besondere Gestaltungen der im Abschnitt II grundsätzlich 
beerenzten Kompetenzen erweisen.
	        
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