Full text: Deutsches Staatsrecht. Erster Band: Die Grundlagen des deutschen Staates und die Reichsgewalt. (1)

$ 97. Die zwischenstaatliche Rechts- und Verwaltungshülfe. 581] 
Steuerbehörden?, den Armenverbänden®, den die Gerichtskosten ein- 
ziehenden Behörden’, den zur Ausführung der Arbeiterversicherungs- 
gesetze berufenen Organen®. 
b. Jene zweite Art unmittelbarer Requisition hat ihren 
charakteristischen Ausdruck gefunden in der Bestimmung des Gerichts- 
verfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 S 161: „Die Herbeiführung 
der zum Zwecke von Vollstreckungen, Ladungen und Zustellungen 
erforderlichen Handlungen erfolgt nach V.orschrift der Prozefsordnungen 
ohne Rücksicht darauf, ob die Handlungen in dem Bundesstaate, welchem 
das Prozefsgericht angehört, oder in einem anderen Bundesstaate vor- 
zunehmen sind“. Hierdurch wird es für das Gebiet der ordentlichen 
Gerichtsbarkeit? bewirkt, dafs die Gerichtsvollzieher, die Polizei- und 
die Sicherheitsbeamten des einen Staates mit der Vornahme von 
Urteilsvollstreckungen!°, Zustellungen, Ladungen, Verhaftungen und 
Zwangsvorführungen, Beschlagnahmen und Durchsuchungen von den 
Gerichten und Staatsanwaltschaften wie von den Prozelfsbeteiligten 
auch des anderen Staates unmittelbar beauftragt werden. 
2. Eine zweite Hauptform der reichsgesetzlichen Rechts- und 
Verwaltungshülfe wird dadurch gebildet, dafs dieRechtswirkungen, 
welche sich an die obrigkeitlichen Akte des einen 
Staates, an die Gebote und Verbote, an die Rechtsverleihungen 
und Beurkundungen knüpfen, von den Behörden des andern 
Staates ebenso anerkanntundgeschützt werden müssen, 
als ob sie von den Behörden des eigenen Staates ver- 
anlalst wären. Auf dem Gebiete der streitigen Rechtspflege ge- 
hören hierher insbesondere die Rechtswirkungen des rechtskräftigen 
Urteiles und der Konkurseröffnung, auf dem der freiwilligen Gerichts- 
barkeit die Beweiskraft der Standesregisterauszüge!! und der Glaube 
öffentlicher Urkunden??, auf. dem Gebiete der übrigen Verwaltung 
die zahlreichen Verwaltungsakte, welche, von der Behörde eines 
5 Wechselstempelgesetz vom 10. Juni 1869 $ 19. Brausteuergesetz vom 
31. Mai 1872 $ 42. Tabaksteuergesetz vom 16. Juli 1879 8 47. 
6 Unterstützungswohnsitzgesetz vom 6. Juni 1870 8 68. 
" Gerichtskostengesetz vom 18. Juli 1878 $ 99. 
8 Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 $ 101. Invaliditätsver- 
sicherungsgesetz vom 22. Juni 1889 $ 141. 
° Ausgedehnt auf das Gebiet der Konsulargerichtsbarkeit des Reiches 
durch Gesetz vom 10. Juli 1879 8 13. 
1° In Civilsachen und bei Geldstrafen. 
11 Personenstandsgesetz vom 6. Februar 1875 $ 15. 
12 Nach Mafsgabe der auf Grund R.V. a. 4 No. 12 zutreffenden Bestim- 
mungen. Vgl. Gesetz vom 1. Mai 1878.
	        
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