Full text: Deutsches Staatsrecht. Erster Band: Die Grundlagen des deutschen Staates und die Reichsgewalt. (1)

$ 112. Reichseisenbahnamt und Exemtionen. 659 
wohnen — nur selbstverständlich, dals die Rechtsgültigkeit ihrer Ab- 
änderungen an die nämlichen Voraussetzungen gebunden ist, wie ihre 
Entstehung. 
Nach Malsgabe dieser Grundsätze hat der Bundesrat diejenigen 
Beschlüsse gefalst, welche das Tarifwesen im engeren Sinne geregelt 
haben®. Dagegen ist der Erlals des Betriebsreglements für den nord- 
deutschen Bund vom 10. Juni 1870 und für das deutsche Reich vom 
11. Mai 1874 in Formen erfolgt, welche ihm den Anstrich einer auf 
der einseitigen Initiative und Autorität des Reiches beruhenden Ver- 
ordnune verleihen. Allein nach Malsgabe des gültigen Verfassungs- 
rechtes konnte dieses Betriebsreglement, soweit es nicht blols die 
bereits herbeigeführte Übereinstimmung der bestehenden Betriebsregle- 
ments fixierte, Rechtsverbindlichkeit nur erlangen unter der Voraus- 
setzung seiner autonomischen Annahme von seiten der Eisenbahn- 
verwaltungen. Mit dieser Voraussetzung aber bildet es die rechts- 
verbindliche Norm für den Inhalt der Betriebsreglements der Eisen- 
bahnverwaltungen und deren Handhabung, wie für die Aufsichtsrechte 
der Regierungen !°. 
3. Reichseisenbahnamt und Exemtionen. 
S 112. 
Mit dem allen sind die gemeingültigen Kompetenzen des 
Reiches auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens bezeichnet. 
I. Dieselben haben eine Änderung durch das Gesetz vom 27. Juni 
1873, betreffend die Errichtung eines Reichseisenbahn- 
amtes, nicht erfahren. Das Reichseisenbahnamt ist nur wirksam 
„innerhalb der durch die Verfassung bestimmten Zuständigkeit des 
Reiches“ ($ 4). Die Bedeutung des Gesetzes liegt nur darin, dals es 
einzelne Befugnisse der Verfügung und der Beschwerdeentscheidung, 
welche bisher nur dem Bundesrate zugeschrieben werden konnten, auf 
eine kaiserliche Behörde übertrug — eine Anordnung, die allerdings 
eine Änderung der Verfassungsbestimmungen nicht über die Kom- 
° Die für das jetzt geltende Tarifsystem wesentlichen Bundesrats- 
beschlüsse sind vom 11. Juni 1874 — Drucks. des Reichstages 1874 No. 94 —; 
vom 13. Februar 1875 — ebenda 1875/76 No. 25 —; vom 14. Dezember 1876 
— ebenda 1878 No. 108 —; vom 6. August 1877 — Verhandlungen des Reichs- 
tages 1878 S. 201 —. 
10 8. Erkenntnis des Reichsoberhandelsgerichtes vom 30. November 1875. 
Entsch. IV 1%4ff. Laband, Staatsrecht d. d. R. II 124ff. G. Meyer, D. 
Verwaltungsrecht I 498. 499. 
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